Warum besteht der TÜV auf funktionierende Nebelscheinwerfer?
Essen (dpa/tmn) - Vorschrift sind sie zwar nicht, doch wenn sie vorhanden sind, müssen Nebelscheinwerfer auch funktionieren. Seit Mitte 2012 sind die Regeln für die Beleuchtung sogar strenger geworden.
Die Fahrt zum TÜV ist kein Vergnügen. Wurden Mängel an der Lichtanlage früher oft als „geringe Mängel“ eingestuft, gelten sie jetzt als „erheblich“, und man fällt damit durch die Hauptuntersuchung (HU), so der TÜV Nord.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt die Sachlage völlig eindeutig: „Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“ Ausnahmen für optionale Ausstattungen wie die Nebelscheinwerfer sind nicht vorgesehen. Für sie gilt das Gleiche wie für Airbags, ABS oder den Schleuderschutz ESP: Wenn die Einrichtungen im Fahrzeug vorhanden sind, müssen sie auch funktionieren.