Welchen Klassen entspricht der alte Führerschein Klasse 3?

Essen (dpa/tmn) - Seit der Führerscheinreform 1999 gilt auch in Deutschland das EU-weite Führerscheinrecht, das in die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E eingeteilt ist, informiert der Tüv Nord. Gleichzeitig löste der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat die alten Versionen ab.

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Das war der seit mehr als 50 Jahren verbreitete graue und der seit 1986 an dessen Stelle ausgeteilte rosa Führerschein. Wer noch einen alten Führerschein mit der Klasse 3 besitzt, muss diesen aber nicht gegen den Kartenführerschein umtauschen. Er behält noch bis zum Jahr 2033 seine Gültigkeit. Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 sind daher berechtigt, mit Fahrzeuge der neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E zu fahren. Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit - obwohl nur am Pkw ausgebildet - Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren, sowie Züge bis zu 12 Tonnen (samt Anhänger bis zu drei Achsen).

Zum Vergleich: Der Pkw-Führerschein neuer Klasse B erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen, beziehungsweise kleineren Lkw, bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Wer die Führerscheinprüfung für den alten Führerschein Klasse 3 noch vor dem 1. April 1980 absolviert hat, ist zudem berechtigt, Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimeter zu fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1.