Wildunfälle im Herbst: Wer zahlt den Schaden?
Erfurt (dpa) - Autofahrer müssen in Herbstnächten mit Regen und Nebel besonders vorsichtig fahren. Wie aus dem Nichts tauchen Rehe oder Wildschweine im Scheinwerferlicht auf. Unfälle häufen sich. Und nicht immer zahlt die Versicherung.
Angefahrene Rehe, tote Wildschweine und Füchse: Nach der Paarungszeit im Sommer bei Böcken und Ricken ist der Herbst eine gefährliche Zeit für Tiere und auch Autofahrer. Laut Thüringenforst verendeten auf Deutschlands Straßen 230 000 Wildtiere, darunter 170 000 Rehe und 28 000 Wildschweine. Bei solchen Unfällen seien 3000 Menschen dabei verletzt worden, davon 615 schwer, 27 Menschen starben.
Förster raten Autofahrern daher in dieser Jahreszeit zu ganz besonderer Vorsicht. Blaue Reflektoren an Leitpfosten sollen mancherorts das Wild abschrecken. Horst Sproßmann, Sprecher von Thüringenforst, hält solche Reflektoren an den Straßenrändern für ein durchaus wirksames Mittel, Wildunfälle zu vermeiden. Gesicherte Zahlen gibt es aber nicht. 2011 testeten ADAC und TÜV Thüringen sowohl Reflektoren als auch duftstoffgetränkten Schaumstoff. Die Zahl der Unfälle an diesem Abschnitt sank nach Angaben des TÜV in dieser Zeit von 20 auf 11. Angaben über die Folgejahre gibt es nicht.
Doch manchmal ist das Unglück nicht zu verhindern. Wird nach einem Wildunfall das verletzte oder getötete Tier aufgefunden und sind eindeutige Spuren am Fahrzeug erkennbar, zahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung den Schaden.
Probleme kann es bei der Regulierung geben, wenn ein Autofahrer im Graben landet, weil er einem Reh oder Wildschwein ausgewichen ist. Der Unfallhergang lässt sich dann nur schwer beweisen. Versicherte haben in so einem Fall zwar ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz, sind aber auf glaubwürdige Zeugenaussagen angewiesen, erklärt die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Sonst besteht die Gefahr, dass sie leer ausgehen.
Der Anspruch auf Versicherungsschutz erlischt, wenn der Fahrer zu schnell unterwegs war und der Unfall bei ordnungsgemäßer Fahrweise hätte vermieden werden können oder wenn er grob fahrlässig gehandelt hat, so die Rechtsexperten weiter. Die Beweislast hierfür liege aber beim Versicherer.
Wer kleineren Wildtieren wie zum Beispiel einem Dachs ausweicht und dabei verunglückt, hat ebenfalls keinen Anspruch auf Schadenersatz: Einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zufolge ist ein Ausweichmanöver in diesem Fall nicht angemessen, da bei einer Kollision kein großer Schaden am Auto zu erwarten sei (Az.: 15 U 256/92).
Laut der Rechtsanwaltskammer Koblenz sind Probleme bei der Schadensregulierung nach Wildunfällen keine Seltenheit. Denn der Geschädigte müsse beweisen, dass der Unfallschaden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden ist oder nach einem Ausweichmanöver, weil ein größeres Wildtier auf der Straße stand.