Countdown für den E-Roller läuft
Ab 15. Juni dürfen die Scooter fahren. Wie sich Stadt und Polizei auf das neue Verkehrsmittel vorbereiten.
Vom 15. Juni an wird ein neues Verkehrsmittel in Düsseldorf unterwegs sein, der E-Scooter. Klar ist bis jetzt eigentlich nur, dass der Roller mit Elektrobetrieb nicht auf dem Bürgersteig fahren, höchstens 20 Kilometer schnell sein und eine Leistung von 500 Watt haben darf. Rechtlich ist vieles noch völlig ungeregelt. Trotzdem bereiten sich Polizei und Stadt auf den Tag X vor. „Wir werden das wachsam beobachten“, kündigt Polizeisprecher Andreas Czogalla an.
Grundsätzlich gilt: Die Elektroroller werden wie ein Fahrrad behandelt. Czogalla: „Das heißt, sie können auf dem Fahrradweg fahren. Wo es keinen Radweg gibt, müssen die Fahrzeuge auf die normale Straße ausweichen.“ Man werde zunächst intensiv beobachten, wie sich die Lage entwickelt und ob es Unfälle gibt.
Kann man nach einem Altstadtbesuch auch nach ein paar Gläsern Altbier noch auf den Roller steigen? „Hier gelten die gleichen Regeln wie beim Fahrrad. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird ab 1,6 Promille festgestellt, es sei denn, der Fahrer ist schon vorher in Schlangenlinien unterwegs“, so der Polizeisprecher. Sollte mit dem E-Scooter ein Unfall verursacht werden, gilt – auch wie beim Rad – schon die 0,3-Promille-Grenze.
Wer schneller als 20 Kilometer fährt, braucht einen Führerschein
Im Auge behalten wird die Polizei auch die Geschwindigkeit. Im Netz werden Scooter angeboten, die deutlich mehr als 20 Kilometer schnell sind. Czogalla: „Aber dann gelten sie nicht mehr als Fahrrad. Man braucht einen Führerschein.“
Weil Erfahrungen aus anderen Städten noch fehlen, sind auch beim städtischen Amt für Verkehrsmanagement noch viele Fragen offen. Nicht nur Privatleute werden mit dem Roller unterwegs sein, Verleihfirmen hoffen auf ein lohnendes Geschäft mit dem neuen Verkehrsmittel. Da gesetzliche Regelungen fehlen, prüft die Stadt zurzeit, inwieweit ein „Verhaltenskodex“ geeignet ist, die rechtlichen Lücken zu schließen. Stadtsprecher Volker Paulat: „Ein Entwurf dieses Kodex wird als Grundlage dienen, um mit interessierten Anbietern von Seiten der Stadt in Kontakt zu treten. Derzeit gibt es Interesse von acht Anbietern. Erfahrungen im Austausch mit den Anbietern oder auch anschließend in der Betriebsphase werden evaluiert und gegebenenfalls ergänzende Regelungen begründen.“
Wie viele Roller an den Start gehen, ist noch völlig unklar
Noch unklar ist, wann die ersten Verleihfirmen in Düsseldorf an den Start gehen. Man geht im Moment davon aus, dass der erste Andrang etwa einen Monat nach dem Inkrafttreten der Verordnung einsetzen wird. Nicht vorhersehbar sei auch, wie viele Elektroroller in den nächsten Monaten auf den Straßen unterwegs sein werden.
Was bei Leihfahrrädern passiert, die oft irgendwo im Graben liegen gelassen werden, könnte theoretisch auch mit den Scootern geschehen. Dazu hat man sich bei der Stadt schon Gedanken gemacht: „Ziel ist es, über den Verhaltenskodex verbindlich zu regeln, was von Seiten der Stadt geduldet wird und wann die Stadt eingreift. Im Übrigen vertraut die Stadt Düsseldorf darauf, dass die Anbieter ein hohes Interesse daran haben, ihre Scooter einsatzfähig zu halten und Konflikte zu vermeiden.“ Schließlich liegen die Anschaffungskosten pro Fahrzeug bei 600 bis 800 Euro.
Ein weiteres Thema sei die Verkehrssicherheit, wenn zum Beispiel mit dem Scooter trotz des Verbots auf Bürgersteigen gefahren wird. Wie Paulat erklärt, werde zusammen mit der Polizei gegen solche Verstöße vorgegangen. Wenn die vereinbarten Regeln nicht eingehalten werden, will die Stadt auch die Betreiber einschränken. Einen eigenen Bußgeldkatalog für Rollerfahrer gibt es übrigens im Moment noch nicht. Daran wird gearbeitet.
Mögliche Problemstellen wie die Rheinuferpromenade, wo sich Scooter-Fahrer, Radler und Fußgänger in die Quere kommen können, werde man im Auge behalten. Das werde sich aber erst in der Praxis zeigen.