Abgemahnt wegen Downloads: Über Forderung verhandeln
Berlin (dpa/tmn) - Viele Nutzer tummeln sich in Internet-Tauschbörsen wie Bittorrent. Was sie oft nicht wissen: Wenn sie dort Musik, Videos oder Spiele tauschen, verstoßen sie womöglich gegen das Urheberrecht.
Wer eine Abmahnung bekommt, sollte nicht gleich unterschreiben.
Laura R. hat keine Ahnung, was ihr 13-jähriger Sohn nach Schulschluss im Internet tut - die alleinerziehende Mutter ist berufstätig. Ihr fehlt die Zeit, den Filius ständig zu kontrollieren. Als sie eines Tages Post von einem Anwalt bekommt, fällt sie aus allen Wolken. Ihr Sohn soll sich bei einer Tauschbörse im Netz illegal ein Musik-Album heruntergeladen haben. Man fordert sie auf, Anwaltskosten und Schadensersatz zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Laura R. ist kein Einzelfall. Die Zahl solcher Abmahnungen ist in den vergangenen Jahren bundesweit stark angestiegen, weiß Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen - das zeigten die vielen Beratungsanfragen. „In den meisten Fällen sind die Betroffenen ahnungslose Eltern, deren minderjähriger Nachwuchs Filme, Musik oder Spiele aus dem Internet gezogen hat“, sagt der Jurist. Viele Eltern seien fassungslos. Sie wüssten gar nicht, dass es solche Angebote überhaupt gibt.
Dabei sind die Tauschbörsen zahlreich - bekannt sind etwa Bittorrent, Edonkey oder Gnutella. Dort können Nutzer Inhalte herunterladen, ohne einen Cent zu zahlen. Legal ist das meist nicht: „Urheberrechtlich geschützte Musik, Filme, E-Books oder Spiele ohne Einwilligung des Urhebers zu tauschen, ist nicht erlaubt“, sagt Medienrechtanwalt Christopher A. Wolf, Partner der Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf aus Stuttgart. Das gilt häufig auch für Software.
Der Tausch über diese Börsen wird Filesharing genannt. Was viele Nutzer nicht wissen: Sie laden bei der Nutzung einen Titel nicht bloß herunter, sondern geben ihn meist auch zum Download für andere frei. So verbreiten sie mitunter ein Werk, das ihnen nicht gehört.
Was sollten Betroffene tun? „Lassen Sie sich nicht einschüchtern“, sagt Anwalt Wolf. Ziel der Abmahnung sei es, die Betroffenen schnell zur Zahlung zu bewegen. Verbraucher sollten das Schreiben zuerst von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Viele Abmahnungen enthielten unverhältnismäßig hohe finanzielle Forderungen, pflichtet Verbraucherschützer Reichartz bei.
Nach Erfahrungen des Verbraucherschützers lassen sich viele Forderungen abmildern. Wenn der Schaden als gering eingestuft wird, könne er auf einen Betrag von bis zu 100 Euro gedrosselt werden. Das sei etwa beim Tausch eines einzigen Musiktitels wahrscheinlich - weniger dagegen beim Download von kompletten Musik-CDs, Filmen oder E-Books. „Geschützte Werke im Internet zu tauschen, ist grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung, aber letztendlich entscheidet der Einzelfall über die rechtlichen Folgen“, sagt er.
Um solche Probleme von vornherein zu vermeiden, sollten Eltern mit ihren Kindern über mögliche Gefahren von Tauschbörsen sprechen. Zudem sei es wichtig, sich und seinen Nachwuchs über seriöse Alternativen informieren, rät der Experte.
Das sind zum einen kostenpflichtige Online-Läden wie iTunes, Amazon oder Musicload. Zum anderen gibt es Musik, Videos oder Software, die Nutzer legal kostenlos herunterladen können: zum Beispiel Inhalte mit der nutzerfreundlichen Creative-Commons-Lizenz (CC). „CC-Werke finden sich millionenfach im Netz und sind schnell auffindbar - man erkennt sie am eindeutigen Texthinweis oder Logo“, sagt Philipp Otto vom Portal irights.info, das über Urheberrechtsfragen aufklären will. Allein beim Anbieter soundclick.com stehen mehr als eine halbe Million Songs online.
Oft erlauben die Lizenzen nicht nur das Herunterladen, sondern auch die Vervielfältigung und Veränderung der Inhalte. Ein weiteres Plus: Die Nutzungsbedingungen sind unkompliziert. Nur einhalten muss man sie: „Ansonsten kann es sein, dass auch hier Urheberrechte verletzt werden“, bemerkt Otto. Ein Manko hat die freie Musik: Charts-Titel sind kaum dabei.
Auch legale Streamingdienste sind eine Alternative. Auf simfy.de, last.fm, oder deezer.com beispielsweise können Nutzer kostenlos Musik von bekannten Künstlern anhören. Generell sollten Nutzer immer auf einzelne Vertrags- und Nutzungsbedingungen wie Gebühren und Laufzeiten achten, rät Otto.
Post vom Anwalt bekommen oft auch Personen, deren WLAN-Anschlüsse von Dritten missbraucht wurden - etwa weil ihr Zugang schlecht oder gar nicht geschützt war. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem vergangenen Jahr haften die Inhaber von ungesicherten WLAN-Zugängen, wenn Fremde darüber illegal Dateien abrufen.
Nutzer können das verhindern, indem sie das WLAN verschlüsseln. Dabei sollte man den aktuellen Standard WPA2-PSK verwenden und ein sicheres Passwort wählen, sagt Tim Griese, Sprecher des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn. Eine weitere effektive Sicherheitsmaßnahme sei es, das Funknetzwerk nur bei Gebrauch einzuschalten.