Neues Internetportal FragDenStaat online
Berlin (dpa) - Über das neue Internetportal „FragDenStaat“ können Bürger in Deutschland künftig Informationen von Behörden und Ministerien online einholen. Die am Montag gestartete Website veröffentlicht Anfragen nach den Informationsgesetzen des Bundes.
Die Webseite will auch den Bürgern helfen, selber Anfragen an den Staat zu stellen. FragDenStaat.de wird von dem Verein Open Knowledge Foundation Deutschland betrieben, der sich für die Umsetzung der gesetzlich garantierten Informationsfreiheit einsetzt.
Die Antworten der Behörden und Ministerien werden nicht nur an die Fragesteller, sondern auch an das Portal gesendet. Damit stehen die Informationen automatisch allen Nutzern zur Verfügung, erläuterte Christian Humborg, Geschäftsführer der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International Deutschland in Berlin.
Sehr vielen Bürgern seien die Möglichkeiten etwa der Akteneinsicht bei Behörden überhaupt nicht bekannt. Nach wie vor sei es in Deutschland um die Informationsfreiheit nicht gerade zum Besten bestellt, sagte Humborg. Das entsprechende Gesetz ist auf Bundesebene 2006 in Kraft getreten.
„Noch immer wird in Behörden bei Anfragen viel zu oft gemauert.“ So werde zu Unrecht auf Gebühren verwiesen oder auf bestimmte Geschäftsgeheimnisse. Bezeichnend sei es, so Humborg, dass die Initiative für das neue Portal nicht etwa auf Initiative des Innenministeriums entstanden sei.
„Mit Hilfe des Webs lässt sich ein mächtiges, demokratisches Werkzeug wie die Informationsfreiheit optimal nutzen“, sagte Stefan Wehrmeyer, Projektleiter FragDenStaat.de von der Open Knowledge Foundation Deutschland. Vorbild der Website ist die Webseite whatdotheyknow.com aus Großbritannien, über die im vergangenen Jahr bereits zwölf Prozent aller Anfragen an staatliche Behörden gestellt worden sind. FragDenStaat.de wird derzeit von elf Organisationen und Initiativen unterstützt, darunter Transparency International, die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V. und den Journalistenverbänden DJV und DJU.