AGB-Klauseln im Internet: Kleingedrucktes muss auf Deutsch sein
Berlin (dpa/tmn) - Auf deutschsprachigen Internetseiten müssen Unternehmen die Nutzungsbedingungen für ihre Dienste auch in deutscher Sprache bereitstellen. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.
5 U 156/14) hervor, auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hinweist.
Sind die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt, seien alle Klauseln intransparent und damit unwirksam. In dem Fall hatte der vzbv gegen die Facebook-Tochter Whatsapp geklagt, die auf ihrer deutschsprachigen Webseite die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur auf Englisch angeboten hatte.
Alltagsenglisch ist nach Auffassung der Kammer hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch: Kein Kunde müsse damit rechnen, „einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln“ in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein.
Zudem stellten die Richter einen Verstoß gegen das Telemediengesetz fest: Neben einer E-Mail-Adresse fehlte eine zweite Möglichkeit zur schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme wie ein Formular oder eine Telefonnummer. Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Dagegen kann aber noch Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.