Als Alltagsgegenstände getarnte WLAN-Kameras sind verboten

Bonn (dpa/tmn) - Sie kommen getarnt als Powerbanks, Rauchmelder, Uhren oder Lampen. Im Inneren steckt eine kleine Foto- oder Videokamera, per WLAN werden aufgezeichnete Bilder ins Netz oder an einen entfernten Beobachter geschickt.

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Die vielen verschiedenen als Alltagsgegenstände getarnten Kameras haben nicht nur gemeinsam, dass mit ihnen unbemerkt Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können - sie sind auch allesamt in Deutschland verboten. Darauf weist die Bundesnetzagentur (BNetzA) hin.

Die getarnten Kameras werden in vielen Ausführungen über die unterschiedlichsten Verkaufsplattformen im Netz vertrieben. Hier schaut die BNetzA seit einiger Zeit genauer hin. Mehr als 70 Fälle wurden in den vergangenen Wochen ermittelt und geahndet. „Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben“, sagt BNetzA-Präsident Jochen Homann. Dabei geht die Agentur nicht nur gegen die Hersteller und Verkäufer vor, von denen die Löschung des Angebots und - sofern sie denn greifbar sind - auch die Vernichtung der verbotenen Ware verlangt wird. Auch die Käufer müssen erworbene Tarnkameras vernichten - und das gegenüber der Behörde durch einen Nachweis belegen. Geld zurück gibt es nicht.

Rechtsgrundlage für das Verbot solcher leicht zu missbrauchenden Kameras ist der Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes (§90 TKG). Er verbietet Herstellung, Vertrieb und Besitz von „Sendeanlagen oder sonstigen Telekommunikationsanlagen“, die in ihrer Form andere Gegenstände vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und daher geeignet sind, unbemerkt Aufnahmen ohne das Wissen der abgebildeten Personen anzufertigen.