Im Prozess am Dienstag ging es vor allem um die Frage, ob der Kläger gegen die deutsche Google GmbH vorgehen kann, erläuterte ein Gerichtssprecher. Die GmbH kümmert sich um Werbung, während die Suchmaschine rechtlich in den USA ihren Sitz hat.
Der Betroffene war in einem Blogeintrag beleidigt worden, der auch in Google-Suchen nach seinem Namen erschien. Daraufhin hatte er eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, weil die Überschrift des beleidigenden Artikels weiterhin bei Google angezeigt wird, obwohl das Original in dem Blog bereits entfernt worden war. Google hatte Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Mit dem Urteil wird am 8. Januar gerechnet.