Assange wehrt sich vehement gegen Auslieferung

London (dpa) - Julian Assange kämpft weiter: Er will unter keinen Umständen nach Schweden ausgewiesen werden, wo er wegen Sexualstraftaten beschuldigt wird. Nach zwei gerichtlichen Niederlagen ist der Wikileaks-Rebell inzwischen vor der höchsten britischen Instanz, dem Supreme Court, gelandet.

Der Wikileaks-Gründer schöpft damit den vollen Instanzenweg aus. Bei der am Mittwoch gestarteten Anhörung geht es um die Frage, ob ein EU-weiter Haftbefehl gegen den 40 Jahre alten Australier rechtens war. Assange, Gründer der Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks, macht geltend, der Haftbefehl sei nichtig, weil er nur von der schwedischen Staatsanwaltschaft, nicht aber von einem Richter ausgestellt worden sei.

Assange soll wegen des Verdachts auf Sexualstraftaten gegen zwei Frauen nach Schweden ausgeliefert werden. Obwohl die angeblichen Straftaten bereits im Sommer 2010 stattgefunden haben sollen, gibt es in Schweden noch immer keine Anklage gegen Assange. Der Australier soll offiziell zunächst nur zur Vernehmung nach Schweden gebracht werden. Er bestreitet die Vorwürfe und befürchtet insgeheim, dass er von Schweden an die USA ausgeliefert werden könnte.

„Die Staatsanwaltschaft ist eine der Verfahrensparteien und deshalb weder unparteiisch noch unabhängig“, argumentierte Assanges Anwältin Dinah Rose. Der Rechtsgrundsatz, dass niemand in seinem eigenen Fall Richter sein dürfe, werde gebrochen. Deshalb sei der EU-weite Haftbefehl als nichtig anzusehen und einer Auslieferung jeder Grundlage entzogen. Im europäischen Rechtsverkehr ist die Ausstellung eines Haftbefehls durch Staatsanwälte allerdings üblich.

Die mündliche Verhandlung vor dem aus sieben Richtern bestehenden Supreme Court ist auf zwei Tage angesetzt und wird am Donnerstag zu Ende gehen. Eine Entscheidung des Gerichts wird aber erst in mehreren Wochen erwartet. Assange war zuvor bereits in zwei Instanzen vor britischen Gerichten mit dem Versuch gescheitert, seine Auslieferung zu verhindern. Er lebt gegenwärtig in Großbritannien unter strengen Auflagen und muss eine elektronische Fußfessel tragen. Aus seinem Dauerdomizil im Herrenhaus seines Freunds Vaughan Smith soll der Australier inzwischen ausgezogen sein, berichteten britische Medien.

Sollte der Supreme Court den Antrag von Assange abweisen, bleibt dem Internet-Rebellen nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wenn dieser seine Klage annehmen sollte, habe das Straßburger Gericht gleichzeitig die Befugnis, Großbritannien die Auslieferung für die Zeit des Verfahrens zu untersagen, teilte die britische Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Assange vermutet hinter dem schwedischen Verfahren einen möglichen Racheakt für die vielen Veröffentlichungen seiner Enthüllungs-Plattform Wikileaks. Die Plattform hatte tausende vertrauliche Informationen der US-Behörden und -Geheimdienste, unter anderem zu den Kriegen in Afghanistan und im Irak an die Öffentlichkeit gebracht. Mutmaßlich war der US-Soldat Bradley Manning die Hauptquelle. Manning steht nach mehr als einem Jahr in Haft in den USA inzwischen vor einem Militärgericht.

Informationen von Wikileaks waren nach verschiedenen Turbulenzen im vergangenen Jahr unredigiert in die Öffentlichkeit gelangt. So wurden auch Namen von möglichen Informanten öffentlich zugänglich. Internetexperten sehen diesen Lapsus als mögliches Ende der Plattform als Enthüllungsmedium an.