Aus für „Schultrojaner“

Bonn/München (dpa) - Die umstrittenen Pläne zur Registrierung von urheberrechtlich geschützten Werken auf Schulcomputern mit Hilfe von „Trojanern“ sind vom Tisch.

Die Kultusminister der Länder schlossen am Donnerstag mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften einen neuen Urheberrechtsvertrag, teilte das für die Verhandlungen zuständige bayerische Kultusministerium in München mit. Danach können Lehrer ihren Schülern Inhalte aus Büchern sowie Musiknoten nicht nur als Papierkopie, sondern künftig auch digital zur Verfügung stellen.

Dafür werden die Länder im kommenden Jahr neun Millionen Euro zahlen, eine halbe Million Euro mehr als bisher vorgesehen. Die in Bonn tagende Kultusministerkonferenz (KMK) nahm das von Bayerns Kultus-Amtschef Peter Müller ausgehandelte Ergebnis zustimmend zur Kenntnis.

Die Lehrer hätten nun eine sichere Rechtsgrundlage, die von den Verlagen vorgesehenen Kontrollen seien endgültig vom Tisch, versicherte Müller. Nach dem Vertrag dürfen Lehrer ab 2013 bis zu 10 Prozent, maximal aber 20 Seiten, eines urheberrechtlich geschützten Werkes einscannen, die Texte selbst nutzen und sie auch an die eigenen Schüler weitergeben. „Das erleichtert die Arbeit der Lehrer, den Unterricht zeitgemäß zu gestalten“, sagte Müller.