Teure Zusatzgarantie für Technik oft überflüssig

Leipzig (dpa/tmn) - Beim Kauf von Technik bieten viele Händler oder Hersteller teure Zusatzgarantien an. Die decken in der Regel aber nicht mehr ab als die Gewährleistung, zu der der Händler per Gesetz ohnehin verpflichtet ist.

Verbraucher sollten solche Angebote daher einfach ignorieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Gewährleistung bedeutet, dass der Händler Fehler an einem Produkt zwei Jahre lang nach dem Kauf beheben muss - entweder per Reparatur oder durch Austausch des Geräts. Verweigern kann er das nur, wenn der Kunde den Defekt selbst verursacht hat. Die Nachweispflicht darüber liegt in den ersten sechs Monaten beim Händler, danach beim Käufer. Zusätzliche Herstellergarantien sind nach Angaben der Verbraucherschützer nur sinnvoll, wenn sie über die Gewährleistung hinausgehen, also zum Beispiel eine längere Laufzeit haben.