Beleidigung im Internet: BGH legt Prüfregeln vor

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klare Regeln für die Prüfung von beleidigenden Inhalten im Internet vorgelegt. Danach sind die Provider nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidigt oder denunziert werden.

Sie müssen jedoch auf Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt gegebenenfalls löschen, entschieden die obersten Richter am Dienstag in Karlsruhe (VI ZR 93/10). Sie stellten zudem klar, dass deutsche Gerichte für solche Fälle zuständig sind, auch wenn der Provider im Ausland sitzt.