Bestpreisklauseln im Internet machen Wettbewerbshütern Sorgen
Bonn (dpa) - Die Bestpreisklauseln bei vielen Online-Hotelportalen stoßen beim Bundeskartellamt weiterhin auf massive Bedenken.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte am Donnerstag, derartige Regelungen seien „vielfach nur auf den ersten Blick zum Vorteil der Verbraucher“. In Wirklichkeit schlössen sie den Wettbewerb um niedrigere Preise für Hotelzimmer zwischen den Portalen in Deutschland praktisch aus.
Das Kartellamt mahnte deshalb das Hotelportal HRS erneut wegen des Verstoßes gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht ab. Nach den Klauseln müssen Hotels die jeweils günstigsten Konditionen immer auf dem Internet-Portal anbieten. Auch Reisende, die direkt an der Rezeption buchen, umbuchen oder stornieren, dürfen keinen Vorteile haben.