Bundestag debattiert über Leistungsschutzrecht
Berlin (dpa) - Der Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht zugunsten von Presseverlagen wird nun doch in einer Debatte im Plenum des Bundestags diskutiert. Ursprünglich war vorgesehen, die Beiträge zur ersten Lesung lediglich schriftlich zu Protokoll zu geben.
Netzaktivisten hatten gegen dieses Verfahren protestiert und eine richtige Debatte gefordert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, teilte am Donnerstagabend über Twitter mit, dass die Debatte nun am Donnerstag nächster Woche gegen 23.15 Uhr angesetzt sei. Diese Uhrzeit sei zwar „nicht gerade die Debattenkernzeit“, twitterte am Freitag die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner. Aber zumindest gebe es nun eine Aussprache über das Leistungsschutzrecht.
Die Gesetzesänderung soll Presseverlagen „das ausschließliche Recht“ geben, „Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen“. Der Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google. Die Regierungskoalition hat Anfang März ihre bereits im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht bekräftigt, ein Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts einzuführen.
Angesichts der Milliardenerlöse beim Geschäft mit Online-Werbung bei der Internet-Suche beanspruchen die Verleger ihren Teil an den Erlösen. Google und andere Internet-Unternehmen lehnen diese Ansprüche vehement ab. Sie verweisen darauf, dass Verlage ihre Webseiten auch so einrichten können, dass die Inhalte nicht von den Suchrobotern der Suchmaschinen erfasst werden.