Das zeigt eine aktuelle Untersuchung.
Ist das überhaupt legal? Ob das sogenannte Streamripping gegen das Gesetz verstößt, könne man nicht pauschal beantworten, sagt der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Ansgar Koreng. „Man darf zu privaten Zwecken Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auch ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers speichern“, erklärt er. Das gelte aber nur, wenn man diese nicht weiterverkaufe oder sie nicht von einer illegalen Seite heruntergeladen wurden. Außerdem dürfe man dabei keinen Kopierschutz umgehen. „Bei diesem Begriff gibt es aber rechtliche Auslegungsprobleme“, sagt Ansgar Koreng.
Schlimmstenfalls drohen bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. „Bei einem Ersttäter würde wohl erstmal eine geringe Geldstrafe dabei rauskommen“, erklärt der Anwalt. „Aber das ist alles eine Frage des Einzelfalls.“