DVDs und Co.: Privater Räumungsverkauf im Netz

Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Die Bücher türmen sich auf dem Speicher, CDs lagern unsortiert in Kisten, und auf den DVD-Hüllen im Wohnzimmer liegt fingerdicker Staub - eindeutig Zeit zum Ausmisten. Die alten Dinge kann man gut im Internet anbieten.

Viele alte Bücher und Medien wie CDs, DVDs, Software oder Spiele sind noch längst nicht reif für die Mülltonne. Denn im Internet finden Verkäufer und Käufer zusammen. Bereits jeder fünfte Deutsche betreibt nach aktuellen Zahlen des IT-Branchenverbandes Bitkom Online-Handel.

Neben Online-Auktionshäusern nutzen die Deutschen zum Kaufen und Verkaufen auch Kleinanzeigen - sowohl in Zeitungen und Zeitschriften als auch online. Im Netz bieten zum Beispiel Portale wie eBay-Kleinanzeigen, Quoka oder Markt.de ihre kostenlosen Dienste für privates Handeln an. „Der Vorteil für den Verkäufer ist, dass er beim Preis nicht unter seine Schmerzgrenze gehen muss, der Nachteil, dass er auf der Ware sitzen bleiben kann, weil keiner sie kaufen will“, erklärt Sybille Wilhelm vom Wirtschaftmagazin „Der Handel“.

Eine Alternative zu Auktionen oder Kleinanzeigen können Ankäufer wie Rebuy.de, Momox.de oder Blidad.de für gebrauchte Medien oder Dienste wie Flip4New.de, Wirkaufens.de oder eBay Sofort-Kaufen für gebrauchte Elektronik sein. Die Ankaufsdienste bieten dem Verkäufer einen Festpreis. Amazon geht mit seinem Dienst Trade-In für Bücher eigene Wege: Der Verbraucher bekommt kein Geld, sondern Amazon-Gutscheine.

Doch wo erhält der Verkäufer den besten Preis? „Grundsätzlich bei einer Privatauktion beziehungsweise über ein Kleinanzeigenportal, mit dem Risiko, dass man das Produkt gar nicht losbekommt“, betont Expertin Wilhelm. Das gelte trotz der Angebotsgebühren oder der Verkaufsprovision, die bei einer Auktion fällig werden können.

Das bestätigt auch ein Test der Zeitschrift „Computer-Bild“: Egal ob Bücher, CDs, DVDs oder Elektronikartikel - selbst bei den besten Ankaufdiensten gab es durchschnittlich nur rund halb so viel Geld wie bei Auktionen. Testsieger für Bücher wurde der Dienst Rebuy, Flip4New war der beste getestete Ankäufer für Elektronik.

Bei Kleinanzeigenmärkten oder Auktionshäusern muss sich der Verbraucher um relativ viel kümmern: Produktfotos schießen, Verfassen einer detaillierten Artikelbeschreibung und vielleicht Fragen der Interessenten beantworten. Wer dafür keine Zeit oder dazu keine Lust hat, dürfte Wilhelm zufolge Ankäufer bevorzugen: „Wenn man die gebrauchten Artikel an einen Ankaufdienst verkauft, übernimmt der in aller Regel die Abwicklung, schickt einen fertig ausgefüllten und bereits bezahlten Paketaufkleber an den Verbraucher und veranlasst unter Umständen sogar, dass das Paket von zu Hause abgeholt wird - und übernimmt auch dafür die Kosten.“

Auch Spezialisten wie der Büchermarktplatz Booklooker können einen Blick wert sein. Dieser hat sein Spektrum schrittweise auf andere digitale Medien erweitert. Das Einstellen von Angeboten ist für Privatpersonen sowie Händler kostenlos - der Artikel bleibt so lange in der Datenbank, bis sich ein Interessent findet. Als Verkäufer sollte man im Vorfeld die beim Verkaufserfolg fällige Provision einkalkulieren: 6,9 Prozent vom Verkaufspreis plus 19 Prozent Mehrwertsteuer auf diesen Betrag.

Für E-Books gibt es hingegen keinen richtigen Markt. Da der Kauf einer Buch-Datei juristisch gesehen kein Kauf ist, sondern der Erwerb einer persönlichen Lizenz, darf diese normalerweise nicht weitergegeben werden.

Bevor er etwas anbietet, sollte der Verkäufer prüfen, ob das Produkt überhaupt angeboten werden darf. „Das regelt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz in Paragraf 17 Urhebergesetz“, erklärt Rechtsanwalt Sören Siebert aus Berlin. Relevant sei, ob der Artikel ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers auf den Markt gekommen ist. Ebenso gelte: „Illegale Raubkopien dürfen nicht verkauft werden, egal ob im Bereich Musik, Film oder Software.“ Bei sogenannter OEM-Software, also Programmlizenzen, die der Hersteller zum Vertrieb mit einer bestimmten Hardware, erworben hat, sollten sich Verkäufer informieren, ob ein getrennter Verkauf möglich ist.

Bei Auktionsportalen sollten sich Privatkäufer zudem einiger Fallstricke bewusst sein. „Wer sich keinen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt sehen will, sollte die Gewährleistung ausschließen“, rät Rechtsanwalt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das sollte man ausdrücklich in der Angebotsbeschreibung erwähnen. Gleichzeitig riskierten regelrechte Vielverkäufer, die Schwelle zum gewerblichen Verkauf zu überschreiten. „Das Problem dabei: Die Verkäufer müssten dem Käufer dann unter anderem ein Widerrufsrecht einräumen“, erklärt Bradler.