Einmal zahlen für zwei: So funktioniert die digitale Filmkopie

Berlin (dpa/tmn) — Immer öfter finden Käufer von DVDs und Blu-rays in der Hülle des Films neben der Disc auch einen Zugangscode. Die Systeme dahinter heißen Digital Copy oder Ultraviolet und sollen den Film als Datei oder Stream auf Smartphone und Tablet bringen.

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Wer sich einen Film auf DVD oder Blu-ray kauft, hatte bisher ein Problem: Im Player zu Hause läuft der Streifen, auf Smartphone oder Tablet lässt er sich legal aber nicht anschauen. Abhilfe soll die sogenannte Digital Copy schaffen. Dieses System erlaubt es, den Inhalt einer Disc einmalig auf einen PC übertragen oder den Film zum Beispiel bei iTunes herunterzuladen. Dafür müssen Verbraucher nur den Code eingeben, der Digital-Copy-Filmen beiliegt.

Ähnlich und doch anders funktioniert Ultraviolet. Statt den Film von der Disc auf die Festplatte zu übertragen, bekommt der Nutzer hier Zugriff auf eine Kopie in der Cloud. „Die Idee dahinter ist, dass ein auf DVD oder Blu-ray erworbener Film jederzeit als Online-Stream oder Download zur Verfügung steht“, erklärt Michael Schidlack vom IT-Verband Bitkom.

Um Ultraviolet nutzen zu können, müssen sich Filmfans auf der Seite www.uvvu.com mit Name, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum registrieren. Den beliegenden Code geben sie anschließend nicht direkt bei Ultraviolet, sondern auf der Plattform der teilnehmenden Firmen ein - zurzeit sind das der Sony Pictures Store und das zu Warner gehörende Flixster.Die online aktivierten Filme können dann über Ultraviolet mit bis zu fünf Freunden oder Familienmitgliedern geteilt werden.

Ganz so schön wie das scharfe Bild der Blu-ray ist die Digitalkopie allerdings selten, erklärt Wolfgang Tunze. Sie sei stärker komprimiert und weniger hoch aufgelöst, so der Fachjournalist, der auch als Experte für die Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) tätig ist.

Was aber, wenn die Kopie nicht funktioniert? Generell gelte die gesetzliche Gewährleistung, so Michael Schidlack. Beachten müssen Verbraucher aber, dass der Einlöse-Code einer digitalen Filmversion immer nur einmal aktiviert werden darf. Gibt es Ärger, kann der Kunde außerdem auf seine Verbraucherrechte pochen: „Die digitale Kopie ist nicht mit allen Systemen kompatibel“, sagt Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Ohne ausreichende Hinweise könnte deshalb die Sachmängelhaftung des Händlers eintreten. „Das bedeutet, dass der Verbraucher Anspruch auf eine Ersatzlieferung hat oder sein Geld zurückbekommen muss.“

Grundsätzlich sollte sich eine Ultraviolet-Kopie aber künftig auf vielen Computern, Smartphones, Tablets und Fernsehern mit Internetzugang laden und abspielen lassen. Für Smartphones und Tablet-Computer gibt es bereits erste Apps. Michael Schidlack rechnet damit, dass in Zukunft noch weitere Geräte und Plattformen hinzukommen: „Das Angebot wird sich erweitern, wie es derzeit bereits in den USA der Fall ist.“

Das ist auch bitter nötig. Denn obwohl Ultraviolet nach eigenen Angaben schon jetzt von den meisten Anbietern unterstützt wird, ist das Angebot an Filmen noch mager: Anfang Februar waren nur 14 Discs mit Ultraviolet im Handel. Deutlich länger ist die Liste an Filmen, die die reguläre Digital Copy unterstützen. Schon bald soll der Code in der Hülle aber Standard werden. Michael Schidlack erwartet sogar noch mehr Fortschritte: „In Zukunft kann die Ultraviolet-Version des Filmes auch direkt online gekauft werden.“

Computernutzer können den Inhalt einer DVD oder Blu-ray für ihre eigenen Zwecke natürlich auch einfach so auf den PC übertragen. Theoretisch ist das sogenannte Rippen sogar erlaubt, weil es vom Recht auf Privatkopie abgedeckt wird. Das gilt aber nicht, wenn der Nutzer dabei einen Kopierschutz knackt oder umgeht. „Da der sogenannte CSS-Kopierschutz vor allem von den großen Filmstudios mittlerweile fast standardmäßig verwendet wird, entfällt oft das Recht auf die Privatkopie“, sagt Joachim Geburtig.