Elektronische Steuererklärung - Tipps zur passenden Software

Berlin (dpa/tmn) - Viele gehen im Frühjahr zum Finanzamt, holen sich einen Packen Formulare auf grau-grünem Papier und reservieren sich ein Wochenende. Dann werden in Schuhkartons oder Ordnern gesammelte Belege herausgeholt und in die Steuererklärung eingetragen.

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Schneller als mit Stift und Papier geht es aber am Computer - entweder mit gekaufter Software oder dem kostenlosen Elster-Programm der Finanzverwaltung. Zeit lässt sich etwa durch die vorausgefüllte elektronische Steuererklärung sparen. Deren Grundidee ist, dass beim Finanzamt einige Daten wie Adresse, Bankverbindung oder Zahl der Kinder vorliegen und andere wie Lohnsteuer und Krankenversicherung elektronisch übermittelt werden. Um das alles nutzen zu können, muss man sich aber einmal unter Elsteronline.de registriert und ein elektronisches Zertifikat beantragt haben.

„Das Finanzamt weiß aber nicht alles“, warnt Markus Fischer von der Stiftung Warentest. Deshalb sollte auch niemand die vorausgefüllte Erklärung einfach abgeben, sondern sie durch die Angaben ergänzen, mit denen sich Steuern sparen lassen. „Das sind zum Beispiel Fahrt- und Reisekosten, Ausgaben für Kinderbetreuung oder Handwerker.“

Wer die Software der Finanzverwaltung nutzt, „muss wissen, wo welche Angaben gemacht werden müssen“, erklärt Fischer. „Elster hilft einem nicht bei der Steuererklärung, kommerzielle Software hat dagegen diesen Anspruch.“ Genauso wie bei Hilfe-Apps bestehe ihre Grundidee darin, dem Nutzer die richtigen Fragen zu stellen.

Dass dieser Unterschied Geld kosten kann, zeigt ein Versuch der „Computerbild“ (Ausgabe 6/16): Leser setzten sich unter Aufsicht an den Computer und gaben ihre Steuerdaten ein. „Allen rechnete Elster eine geringere Steuererstattung aus als die kommerziellen Programme“, fasst „Computerbild“-Redakteur André Hesel das Ergebnis zusammen. Ein weiterer Elster-Kritikpunkt: „Manchmal wurden wegen der fehlenden Nutzerführung Daten falsch eingetragen.“ Zudem wiesen Kaufprogramme auf Pauschalen etwa für Kontoführung hin - Elster nicht.

„Elster ist nicht intuitiv zu bedienen“, bestätigt auch „Finanztest“-Experte Fischer. Wer aber bereits früher mit den Formularen fertig geworden sei, komme auch mit Elster klar und spare Zeit und Papier. So müssen etwa bei elektronischer Übermittlung weniger Belege an die Behörde geschickt werden. Und wenn die digitale Erklärung rechtzeitig auf dem Finanzamtsserver angekommen ist, dürfen fehlende Belege auch später nachgereicht werden.

Wer fürchtet, elektronisch vielleicht vorschnell falsche Angaben auf den Weg zu bringen, kann die mit Steuersoftware ausgefüllten Formulare auch weiterhin ausdrucken, genau lesen, noch einmal drüber schlafen und sogar nach wie vor persönlich beim Finanzamt abgeben. Beides lässt sich auch kombinieren, erklärt André Hesel. Die Daten könnten ohne Zertifikat digital zum Finanzamt gesendet werden, und eine komprimierte Steuererklärung auf Papier wir dann nachgereicht. Allerdings ist in diesem Fall für die Fristwahrung nicht die elektronische Übermittlung, sondern der Eingang der Papiererklärung beim Finanzamt entscheidend.

An die Fähigkeiten eines Steuerberaters kommt nach Meinung von Fischer und Hesel auch die beste Software nicht heran. Lohnenswert ist das Hinzuziehen des Profis insbesondere, wenn es um Gewerbe oder Selbstständigkeit geht. Vielen Hausbesitzern, die mit einer Photovoltaikanlage Strom einspeisen, sei etwa nicht bewusst, dass dies Einkünfte aus Gewerbebetrieb bedeute, sagt Annekathrin Wernsdorf, Referentin im Steuerberaterverband. Und Selbstständigen biete ein Steuerberater zusätzlich betriebswirtschaftliche Beratung.

„Allerdings gilt bei vielen Arbeitnehmern, dass ein Steuerberater ungefähr den Betrag kostet, den er spart“, sagt Redakteur Hesel. „Wer sich unsicher ist, was er da tut und reinschreiben muss, kann sich auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden“, ergänzt Fischer. Einig sind sich die beiden in einem anderen Punkt: Es lohne sich fast immer, eine Steuererklärung abzugeben. Für alle, die davon noch nicht überzeugt sind, hat Fischer eine beruhigende Gewissheit: „Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, und es kommt doch zu einer Nachzahlung, können Sie die sogar zurückziehen.“