Facebook: Kein Widerspruch gegen neue Bedingungen möglich
Düsseldorf (dpa/tmn) - Facebook stiftet Unbehagen: Wer im Januar noch bei dem sozialen Netzwerk angemeldet ist, stimmt automatisch den neuen Nutzungsbedingungen zu. Ein Widerruf ist nicht möglich. Doch was genau bedeutet das für die Mitglieder?
Düsseldorf (dpa/tmn) - Facebook stiftet Unbehagen: Wer im Januar noch bei dem sozialen Netzwerk angemeldet ist, stimmt automatisch den neuen Nutzungsbedingungen zu. Ein Widerruf ist nicht möglich. Doch was genau bedeutet das für die Mitglieder?
Schlucken oder gehen: Das sind die einzigen beiden Möglichkeiten, wie Facebook-Nutzer auf eine neuerliche Änderung der Nutzungsbedingungen reagieren können. Sie tritt zum Januar in Kraft. Wer das soziale Netzwerk einfach weiternutzt, erklärt sich mit den Änderungen einverstanden, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mit den neuen Bedingungen räume sich das Unternehmen noch weitreichenderen Zugriff auf Nutzerdaten ein.
Das betreffe nicht nur die Auswertung der von Mitgliedern selbst eingestellten Informationen und Bilder sowie der genutzten Apps zu interessen- oder standortbezogenen Werbezwecken. Auch Kontakt- und Zahlungsdaten, die anfallen, wenn - wie vom Unternehmen geplant - Einkäufe oder Geldtransaktion über das Netzwerk angeboten werden, will Facebook analysieren.
Wer Facebook verlassen möchte, kann etwa seine Fotos und Videos vorher herunterladen. Der Weg, um das Netzwerk endgültig zu verlassen, ist ein wenig verwinkelt. Es gibt zum einen die Option der Deaktivierung, die rückgängig gemacht werden kann, und zum anderen das Löschen. Beides ist nicht zu verwechseln.
Zur Deaktivierung geht man zunächst in die Einstellungen zum Punkt „Sicherheit/Deaktiviere dein Konto“. In den Hilfeseiten findet sich schließlich das Formular zum Löschen. Nachdem dieses abgeschickt wurde, befindet sich das Konto aber noch zwei Wochen lang weiterhin im Zustand der Deaktivierung. Achtung: Wer sich in diesem Zeitraum auch nur einmal kurz anmeldet, macht das Löschen wieder rückgängig.