Feature: Digitale Verwaltung - Der lange Weg zur Mail vom Amt

Berlin (dpa) - Die Anfrage stammt aus dem Jahr 2004. Wie teuer es wohl werde, flächendeckend die elektronische Verwaltung einzuführen, wollten zwei Bundestagsabgeordnete wissen.

Die Antwort aus dem Innenministerium lässt hoffen: Zwar stünden die Kosten noch nicht fest, doch das Ziel sei, „alle onlinefähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis 2005 elektronisch verfügbar zu machen“.

Bis zu diesem großen Ziel hat es etwas länger gedauert, aber nun soll ein Gesetz den Durchbruch bringen. Am Freitag debattiert der Bundesrat über das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“, kurz eGovernment-Gesetz, das die Bundesverwaltung ins digitale Zeitalter holen soll.

Der Bundestag stimmte bereits Ende April zu. Geben auch die Länder ihr Okay, kann das Gesetz in Kraft treten. Es soll Bürgern ermöglichen, Behördengänge vom heimischen Computer aus zu erledigen, den Bearbeitungsstand einer Anfrage im Internet nachzuschauen und dort auch gleich den passenden Ansprechpartner zu finden.

„Aus Bürgersicht ist das vollkommen normal, das ich heute einem Unternehmen eine E-Mail schicke“, sagt Jens Fromm. Er leitet das Kompetenzzentrum Öffentliche IT beim Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) und arbeitet an verschiedenen Projekten von Bund und Verwaltung mit.

Dass die elektronische Kommunikation auch für Behörden sinnvoll sei, stehe außer Frage. Dafür setzt die Bundesregierung auf verschlüsselte Mails mit beglaubigtem Absender, die De-Mail. Bis Mitte 2014 müssen die Behörden diesen Kontaktweg anbieten.

„Ich sehe eigentlich das Entscheidende in der Verwaltung selber“, sagt Fromm. Denn die Umstellung verändere komplett die Verwaltungsarbeit. Werden derzeit in vielen Behörden noch Papierakten geführt, müssen die Bundesbehörden bis 2020 alle ihre Unterlagen digital verwalten, so sieht es der Gesetzentwurf vor. Das soll die Verwaltung effizienter machen, wirbelt aber auch Arbeitsprozesse durcheinander.

Behörden müssen darauf achten, dass elektronisch gespeicherte Dokumente Bestand haben. Eine Geburtsurkunde muss auch im digitalen Format noch Jahrzehnte später zu öffnen sein - was angesichts des rasanten technischen Wandels alles andere als selbstverständlich ist.

Wenn immer mehr Daten der Verwaltung digital vorliegen, gibt es vielfältige Möglichkeiten, diese aufzubereiten, etwa in Form von Programmen für Handys und Computer. „Open Data“ heißt das Schlagwort von Netzaktivisten. Sie fordern den Zugang zu Daten, die nicht personenbezogen sind. Programmierer könnten damit etwa alle Lebensmittelkontrollen oder Kinderspielplätze auf einer Karte angezeigen. Doch dabei lässt das Gesetz den Behörden viel Spielraum, was auf Kritik stößt. Open-Data-Aktivistin Anke Domscheit-Berg sieht im E-Government-Gesetz „vor allem ein Regelungswerkzeug, das der Verwaltung sagt, was sie nicht zu machen braucht“.

Noch ist die digitale Kommunikation mit den Bürgern freiwillig. Einige Behörden nutzen die elektronischen Funktionen des neuen Personalausweises, den es seit November 2010 gibt. Um sich damit im Internet sicher auszuweisen, braucht der Bürger ein Kartenlesegerät und ein Zusatzprogramm für den Internetbrowser. Dann kann online der Rentenbescheid abgefragt oder der eigene Punktestand in Flensburg kontrolliert werden.

Die Resonanz ist verhalten: Nur etwa ein Prozent der privaten Anfragen beim Flensburger Kraftfahrzeug-Bundesamt geht auf digitalem Wege ein. Bei den neuen Personalausweisen schalteten deutschlandweit gut ein Drittel der Bürger die elektronischen Zusatzfunktionen frei, sagt Fromm. Er rechnet damit, dass die Nutzung der digitalen Kontaktwege über Personalausweis und De-Mail zunehmen werde, sobald mehr Behörden die Funktionen anbieten. 1&1 habe bisher eine Million Anmeldungen für die De-Mail erhalten, sagt Vorstandsmitglied Jan Oetjen. Etwa 80 000 Nutzer hätten bereits einen Zugang.

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