Andernfalls kann es teuer werden.
Auf Internet-Nutzer können Post vom Abmahn-Anwalt bekommen, etwa nach der Nutzung eines beliebigen Produktbildes in einer Onlineauktion.
Der Rat der Verbraucherschützer: Bei allen im Netz gefundenen Bildern, sei es per Google-Fotosuche oder in Bilderportalen, erst einmal davon ausgehen, dass man sie nicht ohne Erlaubnis nutzen darf. Der sicherste Weg ist die Kontaktaufnahme mit dem Urheber.
Eine weitgehend sichere Angelegenheit sind sogenannte Creative-Commons-Fotos. Je nach verwendeter Lizenz können sie ohne Einschränkungen genutzt werden, manche Fotografen bestehen aber auf Namensnennung oder nichtkommerzieller Verwendung. Solche Bilder sind häufig an einem „CC“-Zeichen zu erkennen.