Gebrauchte Software: Geteiltes Echo auf EuGH-Urteil

Berlin (dpa) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu gebrauchten Software-Lizenzen ist am Dienstag auf ein geteiltes Echo gestoßen. Das Grundsatzurteil beende allmählich die bisherige Rechtsunsicherheit in der Frage, ob einmal gekaufte Software ohne Zustimmung des Herstellers weiterveräußert werden darf, meinte der Branchenverband Bitkom.

Der EuGH erweitere den Grundsatz nunmehr auch auf Software-Downloads. „Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder laut einer Mitteilung.

Der EuGH entschied am Dienstag in Luxemburg in einem Rechtsstreit des Software-Herstellers Oracles gegen das Münchner Unternehmen UsedSoft, das mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt. Nach Auffassung der Richter tritt ein Software-Anbieter mit dem Verkauf der Lizenzen das Eigentumsrecht an den Kopien an den Käufer ab. Dem Weiterverkauf könne er sich nicht mehr widersetzen. Dies gelte auch für Software, die nicht über Datenträger, sondern von den Unternehmensservern heruntergeladen werden.

„Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden“, sagte Rohleder. Es sei fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen dann noch nachvollziehbar blieben.Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen, wertet edas Urteil als Stärkung der Rechte der Bürger in der digitalen Welt. „Wir begrüßen die Entscheidung (...) zur Wiederveräußerbarkeit von Software“, sagte Spitz. „Es ist notwendig, dass Bürgerinnen und Bürger, jetzt endlich mehr Rechte in der digitalen Welt erhalten.“

Oracle bedauerte die Entscheidung.„Wir meinen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die bedeutsame Chance verpasst hat, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eugentum an die europäische Wirtsachafat und europäische Unternehmen auszusenden“, sagte die Oracle-Vertreterin Truiken Heydn von TCI Rechstanwälte.