Gekündigter Prepaid-Vertrag: Guthabenauszahlung gebührenfrei
Berlin (dpa/tmn) - Für das Auszahlen des Restguthabens eines Handy-Prepaidvertrags nach der Kündigung darf der Mobilfunkanbieter keine Gebühren verlangen. Das geht aus einem Urteil aus Schleswig-Holstein hervor.
Keine Kosten für Auszahlung von Restguthaben - das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Urteil entschieden, auf das die Verbraucherzentrale Bundesverband hinweist (Aktenzeichen: 2 U 2/11). Die Auszahlung stelle keine echte Leistung dar, da der Kunde ohnehin Anspruch darauf habe, so die Richter. In dem Fall hatte der Anbieter zu Unrecht sechs Euro fürs Auszahlen verlangt.
Die Kammer erklärte auch noch zwei weitere Gebühren des Anbieters in Höhe von 9,95 Euro für eine Mahnung und 19,95 Euro für die Rückgabe einer Lastschrift bei ungedecktem Konto für unzulässig. Beide würden den zu erwartenden Schaden weit übersteigen.
Auch ein Vorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sämtliche Vertragsbedingungen im Prepaid-Tarif nachträglich durch eine Mitteilung an den Kunden ändern zu können, hielt der richterlichen Überprüfung nicht stand. Änderungen, auch bei den Preisen, könnten so einseitig und beliebig ohne Beteiligung des Kunden geändert werden. Dieser werde so außerdem der Möglichkeit beraubt, vor Wirksamkeit der Änderung kündigen zu können. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.