Google entwickelt nach EuGH-Urteil Verfahren für Löschanträge
Mountain View/London (dpa) - Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet will Google in einigen Wochen ein neues Verfahren für Löschanträge vorstellen.
„Die Umsetzung ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind“, sagte ein Google-Sprecher der dpa am Donnerstag. Die Nutzer sollen informiert werden, sobald ein praktikabler Mechanismus entwickelt werde. „Dies kann mehrere Wochen dauern.“
Der EuGH hatte am Dienstag entschieden, Europas Bürger können Google dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.
Nach Einschätzung von Branchenexperten gehen bei Google seit dem Urteil mehr solche Löschanträge ein. Laut einem BBC-Bericht fordert zum Beispiel ein ehemaliger Politiker, der eine Wiederwahl anstrebt, Links zu einem Artikel über sein Verhalten in einem Amt zu entfernen.
Ebenso habe ein Mann, der wegen Besitzes von Bildern von Kindesmisshandlung verurteilt worden war, verlangt, Verlinkungen zu Seiten über das Urteil zu löschen. Und ein Arzt fordere, dass aus Suchergebnissen negative Bewertungen von Patienten entfernt werden, berichtete der britische Sender. Google macht keine Angaben, wie auf diese Anträge reagiert wird.
Das Urteil habe weitreichende Auswirkungen darauf, wie Google mit Anträgen auf Entfernung von Suchergebnissen umgehe, betonte der Sprecher des Internet-Konzerns. In einer ersten Reaktion hatte Google das EuGH-Urteil als „enttäuschend“ kommentiert. Bei der Aktionärsversammlung von Google am späten Mittwoch kritisierte Verwaltungsratschef Eric Schmidt, das Gericht habe ein falsches Verhältnis zwischen „dem Recht auf Vergessenwerden und dem Recht, zu wissen“ gewählt. Chefjustiziar David Drummond fügte hinzu, das Urteil habe nicht ausreichend die Folgen für das Recht auf freie Meinungsäußerung berücksichtigt.
Während viele europäische Politiker das Urteil als Sieg für den Datenschutz begrüßten, fiel das Urteil der Online-Branche durchweg kritisch aus. Die Internet-Unternehmen bemängelten unter anderem, dass öffentlich verfügbare Inhalte unter Umständen schwerer auffindbar gemacht werden müssten.