Haftstrafe für Abzocke mit Abofallen im Internet

Hamburg (dpa) - Die Kostenhinweise waren geschickt versteckt: am Rand, im Fließtext oder am Ende der Internetseite. Anschließend sollten die arglosen Nutzer, die eigentlich kostenlose Software herunterladen wollten, zahlen.

Im Hamburger Prozess um einen großangelegten Betrug mit sogenannten Abofallen im Internet ist der Hauptangeklagte am Mittwoch zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden: Drei Jahre und neun Monate soll er demnach hinter Gitter.

Das Gericht sieht in dem 28-Jährigen den Anführer einer siebenköpfigen Bande: Mit raffinierten Tricks und Kostenfallen prellten die Männer fast 70 000 Internet-Nutzer um rund fünf Millionen Euro. Drei seiner Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen zwölf und 22 Monaten. Wegen Beihilfe müssen zwei Männer 140 beziehungsweise 130 Tagessätze zu je 20 Euro bezahlen. Ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt.

Zwischen Juli 2007 und Februar 2010 betrieben sie mit diversen Scheinfirmen Downloadportale. Eigentlich kann dort Software kostenlos heruntergeladen werden - doch die Angeklagten lenkten die Surfer auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote. Darauf waren die Kostenhinweise jedoch versteckt. Meldeten sich die Nutzer an, bekamen sie eine E-Mail mit einem Zahlungshinweis zugeschickt - sie hätten gerade ein zwölfmonatiges Abo abgeschlossen und sollten nun zwischen 60 und 84 Euro dafür zahlen. Weigerten sich die Opfer, wurden sie noch durch Mahnschreiben unter Druck gesetzt.

„Die Angeklagten haben die Erwartungshaltung vieler Nutzer auf der Suche nach kostenlosen Angeboten im Internet ausgenutzt“, sagte die Richterin. Der aufmerksame Internet-Nutzer hätte allerdings erkennen können, dass es sich um kostenpflichtige Programme handelte. Das sei schon aufgrund der vielen persönlichen Daten, die die Nutzer bei der Anmeldung angeben mussten, ersichtlich gewesen. Den unachtsamen Opfern sei ein „nicht unerhebliches Mitverschulden“ zuzurechnen, sagte die Richterin.

Im Laufe des Verfahrens hatten alle Angeklagten die Taten eingeräumt - das war Teil einer Vereinbarung mit dem Gericht, einem sogenannten Deal, bei dem die Obergrenze des Strafrahmens im Fall eines Geständnisses festgelegt wird. Strafverschärfend wertete die Kammer jedoch, dass Zehntausende Opfer von dem Betrug betroffen waren. Hingegen sei der Schaden für den Einzelnen gering gewesen. Zudem seien die Angeklagten davon ausgegangen, dass sie sich in einer rechtlichen „Grauzone“ bewegen.

In Chat-Protokollen des Hauptangeklagten, der bereits einschlägig vorbestraft ist, heißt es: „Ich will die Dummen und die Angstzahler haben“. Weiter schreibt der 28-Jährige seinem Chat-Gegenüber, dass ein Geschäftsführer gesucht werden müsse, der es in Kauf nehmen würde, im Ernstfall auch in Untersuchungshaft zu wandern. Dazu räumt er noch ein: „Klar, das ist Poker.“

„Meines Wissens nach ist es das erste Mal, dass eine Haftstrafe in dieser Höhe wegen Abofallen im Internet verhängt wurde“, sagte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers geht davon aus, dass das Urteil eine abschreckende Wirkung in der Abofallen-Szene haben werde. Die Anklage hatte vier Jahre Haft für den Hauptangeklagten gefordert.

Anfang März hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem die Verbraucher in Zukunft besser vor versteckten Kosten im Internet geschützt werden sollen: Demnach werden Internethändler künftig verpflichtet, bei jedem Bestellvorgang einen „Kosten-Button“ einzublenden und auch die Folgekosten für den Nutzer hervorzuheben.

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