Heftige Kontroverse um Datenschutz bei Facebook

Kiel/Berlin (dpa) - Facebook unter Druck: Die Datenschutzbeauftragten in Kiel und Hamburg stellen dem weltgrößten Online-Netzwerk konkrete Forderungen zur Einhaltung deutscher und europäischer Bestimmungen.

Der für Schleswig-Holstein zuständige Thilo Weichert will, dass Nutzerdaten nicht mehr in die USA geschickt werden. Und Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar möchte erreichen, dass Mitglieder der Erkennung ihrer Gesichter in Facebook-Fotos erst ausdrücklich zustimmen müssen.

In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags werden einerseits „erhebliche rechtliche Zweifel“ an Facebook-Fanseiten und dem „Gefällt-mir“-Button des Sozialen Netzwerks angemeldet. Eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung sei wegen der komplexen Rechtslage und der schwierigen Einordnung der technischen Abläufe aber nicht möglich, heißt es in der Studie für den Vorsitzenden des Unterausschusses Neue Medien, Sebastian Blumenthal (FDP). Unzutreffend sei der durch Weicherts Datenschutzzentrum (ULD) „erweckte Eindruck, die untersuchten Sachverhalte würden eindeutig gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen“.

Weichert betonte dazu: „Wir haben keine Veranlassung, aufgrund dieses Gutachtens unsere Position zu revidieren.“ Die Argumentation sei ihm von Anfang an bekannt gewesen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Und wir haben sie berücksichtigt.“ Dass die Position der Kieler Datenschützer streitbar ist, sei angesichts des inhaltlich sehr kontroversen Themas von vornherein klar gewesen.

Nach einem Treffen mit Facebook-Europachef Richard Allan sagte Weichert am Freitag, es sei auch über Überlegungen gesprochen worden, „dass man eine besondere Gestaltung für deutsche beziehungsweise schleswig-holsteinische Web-Seiten vornimmt“. Dabei gehe es um eine datenschutzkonforme Regelung für die Übermittlung von Nutzerdaten an Facebook in die USA. Insbesondere müsse die Bildung von persönlichen Datenprofilen verhindert werden. „Wir haben signalisiert, was geändert werden müsste, damit Facebook datenschutzkonform eingesetzt werden kann“, sagte Weichert der dpa.

Der Datenschützer erklärte, seine Zuständigkeit sei zwar auf Schleswig-Holstein begrenzt. Sinnvoll wäre allerdings eine für ganz Deutschland und darüber hinaus auch für Europa geltende Regelung für den Datenschutz im Internet. Der FDP-Abgeordnete Blumenthal kritisierte in einer Pressemitteilung, eine Regelung nur für Schleswig-Holstein wäre äußerst fragwürdig und würde nicht nur den technischen Gegebenheiten widersprechen, sondern auch nur weitere Verwirrung bei den Nutzern schaffen.

„Wir haben uns intensiv ausgetauscht und in einem sehr freundlichen Gespräch unsere Vorstellungen erläutert“, sagte Weichert über die Unterredung mit Facebook. „Wir hatten das Gefühl, dass dies zum ersten Mal verstanden wurde.“

Facebook erklärte nach dem Treffen: „Wir stehen in einem konstruktiven Dialog mit Datenschützern.“ Nach Auffassung des Unternehmens stehe die Art und Weise, wie das Netzwerk betrieben werde, nicht in Widerspruch zum europäischen Datenschutzrecht. „Wir haben deutlich gemacht, dass wir in keiner Weise der Position zustimmen, die das ULD zur Rechtmäßigkeit der Nutzung unseres Dienstes durch deutsche Organisationen vorgebracht hat.“

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar setzte unterdessen Facebook eine Frist bis zum 7. November, um seine Vorgaben bei der automatischen Erkennung von Gesichtern zu erfüllen. „Die Zeit für Verhandlungen ist jetzt vorüber. Wir brauchen eine klare Bestätigung, dass Facebook unsere Vorgaben umsetzen will“, sagte Caspar der Tageszeitung „taz“. Ansonsten werde es unumgänglich, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Konkret fordert er, die Facebook-Mitglieder transparenter zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen.

In Facebook können Nutzer Fotos hochladen und darauf gezeigte Personen mit einem Namen versehen - allerdings müssen die so markierten Nutzer diese Tags mit dem eigenen Namen freigeben. Einmal markierte Personen können danach automatisch in Bildern gefunden werden - möglich macht dies eine Software zur automatischen Gesichtserkennung.

Am Montag sind neben anderen auch Datenschützer Weichert und Facebook-Manager Allan zu einer Anhörung des Unterausschusses Neue Medien im Bundestag eingeladen. Der Bundestag müsse als Gesetzgeber für den Datenschutz im Internet klarere Regelungen als bisher auf den Weg bringen, sagte Weichert der dpa. Konkret gehe es da um Änderungen des Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes. Weichert sagte: „Da ist der Bundestag gefordert.“

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