Höflichkeit kommt an im Netz - Ein Social-Media-Knigge
Berlin (dpa/tmn) - Facebook, Instagram und Twitter sind keine Reiche ohne Regeln. „Grundsätzlich geht es auch bei der Kommunikation in den sozialen Medien zuallererst darum, ehrlich mit seinen Kommunikationspartnern umzugehen“, so Klaus Daidrich, Digital- und Social-Media-Berater in München.
„Wenn man Themen anspricht, sollte man sich dann auch darauf gefasst machen, Kommentare dazu zu bekommen.“ In allen Dialogen sei Respekt gefragt, erklärt Daidrich. Ebenso wichtig in sozialen Medien ist es, authentisch zu sein. „Die Zeiten, in denen sich Menschen online ein zweites Ich gegeben haben, sind weitestgehend vorbei“, glaubt Jens Albers, Social-Media-Manager aus Velen.
Eine unangenehme Ausnahme bilden sogenannte Trolle, die meist anonym provozieren. „Diesen Störenfrieden sollten Nutzer in aller Regel nicht zu viel Aufmerksamkeit schenken, denn diese leben genau davon“, weiß Albers. Zwei verschiedene Accounts für je private und berufliche Kontakte bei einem Netzwerk sind Albers zufolge nur bedingt empfehlenswert. Denn: „Hierzu bieten die Netzwerke verschiedene Möglichkeiten, Kontakte in bestimmten Gruppen zu organisieren.“ Social-Media-Kommunikation gehe außerdem über das Posten von Texten, Bildern oder Videos hinaus: „Auch das Liken und Favorisieren von Beiträgen anderer Nutzer ist eine klare Aussage.“
Bei der Ansprache rät Klaus Daidrich, das Gegenüber wie bei einem realen Treffen anzusprechen: „In den sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Google+ ist ein Du aber durchaus erlaubt und stößt nur in den seltensten Fällen auf Abwehr.“ Bei beruflichen Netzwerken wie Xing oder LinkedIn sei aber Siezen angebracht. Am besten richte man sein Online-Verhalten am Alltag aus, so Daidrich. „Die Überlegung, wie ich mir den Umgang mit mir selbst wünschen würde, dient ebenfalls als guter Maßstab für das eigene Verhalten.“
Das gelte für alle Netzwerke, auch wenn sich diese in Inhalten und Zielgruppenfokus unterscheiden. Facebook dient laut Daidrich vor allem als sozialer Treffpunkt und bietet Unterhaltung gemixt mit Wissenswertem, Trends und News mit vielen Bildern und Videos. Twitter hingegen bietet die aktuellsten Inhalte und Nachrichten, oft mit einem Schwerpunkt auf Medienthemen. Die Beschränkung auf 140 Zeichen pro Tweet macht das Netzwerk auch zur Spielwiese von Wortakrobaten.
Bei Google+ geht es oft stärker um Fachliches. „Über sogenannte Circles lassen sich Personen im Netzwerk sortieren und zu bestimmten Gruppen zusammenzufassen“, erklärt Jens Albers. Dort unterhielten sich die User jeweils sehr fachspezifisch, die vorherrschende Logik aus Frage und Antwort stört man besser nicht: „Daher sollten Nutzer in Foren auch auf sogenannte Off-Topics verzichten - also Beiträge zu schreiben, die nicht auf die gestellte Frage antworten“, so Albers.
Stets gilt: Erst überlegen, dann posten. „Das Netz vergisst nichts, und digitale Inhalte verbreiten sich oft wie ein Lauffeuer“, betont Klaus Daidrich. Ob Freunde, Follower oder Kreise: Man sollte andere nicht mit unnützen Beiträgen wie dem zwölften Selfie des Tages oder stündlichen Statusmeldungen zur persönlichen Befindlichkeit nerven. Sonst kündigen diese schnell die Netz-Freundschaft.
„Bevor ich etwas online veröffentliche, sollte ich mir noch einmal genau überlegen, ob dieser Beitrag meine Konversationspartner wirklich interessiert“, meint Jens Albers. Denn auch wenn der Nutzer später selbst etwas löscht, ist der Inhalt längst gestreut und wahrscheinlich auch schon vervielfältigt worden.
Abseits des Benimms sollten Nutzer nicht vergessen, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist. „Ganz vereinfacht gesagt geht es dabei zum einen darum, welche Äußerungen jemand tätigen oder verbreiten darf“, erläutert der Medienjurist Sebastian Telle aus Düsseldorf. „Zum anderen aber geht es um Handlungen, die das geistige Eigentum beeinträchtigen.“
Bei Äußerungen ist grundsätzlich zwischen Meinungen und Tatsachen zu unterscheiden. „Behauptet jemand falsche Tatsachen, die den berechtigten Ehrschutz von jemandem verletzen, so kann dies in der Regel verboten werden“, erklärt Telle, der auch für das IT-Rechtsportal „Telemedicus.info“ bloggt. Als Tatsachen gelten Aussagen, die man beweisen kann. Wer dagegen seine Meinung im Netz kundtut, drückt dabei eine subjektive Haltung aus - hier ist nur in sehr gewichtigen Fällen ein Verbot möglich. Strafrechtlich relevant seien etwa Beleidigungen, Stalking oder Volksverhetzung.