Karaoke kann teuer werden: Private Musikvideos können Urheberrecht verletzen
Berlin (dpa/tmn) - Ein Karaoke-Video oder die Cover-Version eines Hits sind schnell aufgenommen. Doch wer solche Filmchen über YouTube und Co. verbreitet, verletzt die Urheberrechte der Künstler.
Freundinnen filmen, wie sie zusammen Madonna singen. Teenager tanzen vor der Kamera zu einem Hit von David Guetta. Und ein Gitarrenspieler zeichnet sein U2-Geschmetter auf: Wer solche Musikvideos ins Internet hochlädt, kann Probleme bekommen. Denn ohne Erlaubnis des Komponisten verletzen auch private Cover- und Karaoke-Videos dessen Urheberrechte, erklärt der Berliner Anwalt Julian Höppner. In der Praxis würden private Videofehltritte allerdings meist nicht verfolgt - im Gegensatz zum Weiterverbreiten von Originalvideos oder Konzertaufnahmen.
Erst, wenn ein Werk grundsätzlich verändert wird, könne man es als eigenes Kunstwerk ganz legal hochladen, erläutert der Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Wie weit eine Veränderung gehen muss, damit es keinen Ärger mit Komponist oder Rechteinhaber gibt, lässt sich allgemeingültig kaum beantworten. Juristen sprechen davon, dass das Originalwerk verblassen und in den Hintergrund treten muss. Diese Hürde sei aber hoch. „Da muss schon sehr viel passieren.“
Auch bei Remixen und sogenannten Mashups, bei denen Lieder verflochten werden, gilt es aufzupassen: Nach derzeitiger Rechtslage dürfe man ohne Erlaubnis noch nicht einmal ein zehn Sekunden langes Stück von einem Lied nehmen, um es mit neuer Melodie und neuen Beats zu mischen, erklärt Höppner. „Man muss es dann wirklich so weit verändern, dass man, ehrlich gesagt, das Original praktisch nicht mehr erkennt.“
Im Zweifelsfall müssen Gerichte entscheiden, ob es sich um ein neues Kunstwerk handelt. Wie dort entschieden wird, sei aber oft nur schwer vorauszusagen, weil es keine genaue Kriterien oder Prozentzahlen gebe, sagt Höppner. Oft hänge es einfach vom Bauchgefühl des Richters ab.
Am Freitag (20.4.) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass YouTube ein Dutzend Songs aus seinem Angebot entfernen muss. Für die Musikvideos hatte das Portal keine Lizenzen von der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema, die geklagt hatte.