Das gilt aber nicht für virtuelle Artikel.
Einzelne Shops bieten zwar aus Kulanz eine Rückerstattung an, eine Verpflichtung gibt es dazu aber nicht, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Um Fehlkäufe bei elektronischen Büchern zu vermeiden, sollten Online-Shopper deshalb die kostenlosen Leseproben nutzen, die es bei den meisten E-Book-Anbietern gibt.
Auch das Widerrufsrecht für Versandartikel gilt den Angaben nach nicht uneingeschränkt: Die zurückgesandten Artikel müssen unbeschädigt und unbenutzt, Bücher sollten nicht beschmutzt oder verknickt sein. Bei CDs, DVDs und Spielen darf eine eventuelle Versiegelung nicht gebrochen sein.