Klage: Samsung-TV überträgt Daten „ungefragt“
Düsseldorf (dpa) - Verbraucherschützer haben den Elektronikkonzern Samsung wegen seines Smart-TVs verklagt. Nutzerdaten würden ungefragt abgegriffen, sobald der Fernseher an das Internet angeschlossen werde, teilte die Verbraucherzentrale NRW mit.
Die Musterklage sei beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht worden. Die internetfähigen Fernsehgeräte würden schon bei Inbetriebnahme und Anschluss an das Netzwerk automatisch Daten übertragen. Darüber werde der Nutzer aber weder informiert, noch könne er etwas dagegen unternehmen. So werde die IP-Adresse übertragen. Dadurch werde der Anschlussinhaber identifizierbar.
Samsung bestätigte den Eingang der Klage. Diese werde nun geprüft, berichtete ein Sprecher in Hamburg. Die Privatsphäre der Kunden habe höchste Priorität. Die Erhebung der Daten erfolge im Rahmen der Gesetze.
Mit ihrer Musterklage will die Verbraucherzentrale NRW erreichen, dass Daten erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden. Den ersten Verhandlungstermin habe das Landgericht für den 19. Mai 2016 angesetzt.