Mehr Objektivität gefordert Konto-Vergleich im Netz: Regierung plant Zertifikat

Berlin (dpa) - Bankkunden sollen Girokonten künftig besser im Internet vergleichen können. Dazu plant die Bundesregierung ein staatliches Zertifikat, das Vergleichsportale für Bankkonten beantragen können.

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Verbraucherschützer befürchten jedoch, dass die Rankings nicht alle Anbieter aufführen werden und die Aussagekraft daher begrenzt ist.

„Entscheidend ist eine vollständige Marktabdeckung. Unverzichtbar ist aber zumindest eine hohe Abdeckung, bei der auch Konto-Anbieter im Ranking auftauchen, die keine Vertragspartner der Vergleichsportale sind“, sagte Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarktteams des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) der Deutschen Presse-Agentur. Auch kleine und regionale Finanzinstitute sollten enthalten sein.

„Die Praxis wird zeigen, ob die Vergleiche objektiv sind“, sagte Mohn. Das Problem aus Sicht der Verbraucherschützer: Die geplante Verordnung lässt es zu, dass sich die Websites über Provisionen der Konto-Anbieter finanzieren.

„Vergleichsportale sind Wirtschaftsunternehmen für Wirtschaftsunternehmen. Das kann zu Interessenkonflikten führen“, mahnte Mohn. Notwendig seien daher konkrete gesetzliche Regelungen mit Handlungsvorgaben für die Betreiber dieser Internet-Seiten.

Die Verbraucherschützer verweisen in diesem Zusammenhang auf eine Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) aus dem vergangenen Jahr. Dieses nahm fünf Portale unter die Lupe, die Girokonten, Kfz-Versicherungen und Ratenkredite vergleichen.

Demnach wurden bei drei Websites Produkte von Anbietern, die nicht über das Portal abgeschlossen werden konnten, in der Voreinstellung herausgefiltert, ohne dass dies ohne weiteres zu erkennen gewesen sei. Bei Girokonten benannte nur ein Portal deutlich, welches die Ranking-Kriterien waren. Bei keinem war der Studie zufolge vollständig nachvollziehbar, wie die Faktoren gewichtet werden.

Aus Mohns Sicht wäre eine von einer unabhängigen Einrichtung betriebene Vergleichs-Website die bessere Alternative gewesen. Dies lasse die EU-Vorschrift durchaus zu. „Um zu sehen, ob die Vergleiche wirklich objektiv sind, sollte die Umsetzung in die Praxis auf jeden Fall nach ein bis zwei Jahren überprüft werden“, forderte Mohn. Das sei bislang in der Verordnung des Bundesfinanzministeriums jedoch nicht vorgesehen.

Die EU-Zahlungskonten-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, dafür zu sorgen, dass Verbraucher kostenlosen Zugang zu mindestens einer Zahlungskonten-Vergleichswebsite haben.