Lösch mich, wenn du kannst: Internet-Konten loswerden
Kiel (dpa/tmn) - Ein Profil bei Facebook, das Konto beim Online-Shop oder der Foren-Account sind schnell erstellt. Meist sind es nur wenige Angaben und ein paar Klicks, bis man Mitglied oder Kunde ist.
Doch ein Konto wieder zu löschen, ist oft ein Krampf oder gar nicht möglich.
Wer eine Mitgliedschaft bei einem sozialen Netzwerk aufkündigen oder nicht länger bei einem Onlineshop einkaufen möchte, hat das Recht, dass sein Konto mitsamt allen gespeicherten Daten gelöscht wird. So sehen es zumindest das Bundesdatenschutzgesetz und andere europäische Regelungen vor. Wer aber etwa Konten bei einem Dienst oder Onlineshop aus Übersee loswerden möchte, hat es schwer.
„Die Möglichkeiten, ein Profil zu löschen, ist bei den verschiedenen Anbietern recht unterschiedlich geregelt“, erklärt Florian Glatzner, Referent beim Projekt „Surfer haben Rechte“ vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Manchmal reiche ein Klick, in anderen Fällen müsse man sich zunächst legitimieren, etwa mit einer Ausweis-Kopie.
Der vzbv hat im Mai 2013 untersucht, wie einzelne Dienste das Löschen von Kundenkonten regeln. Die Sozialen Netzwerke StayFriends, Werkenntwen, Xing und Jappy bieten etwa ein sofortiges Löschen per Button. Auch bei Facebook ist es den Angaben nach inzwischen verhältnismäßig leicht, das Konto zu löschen - zumindest wenn man die entsprechende Anleitung gefunden hat.
Bei Online-Shops ist die Möglichkeit zum Löschen laut der Studie sehr unterschiedlich geregelt. Während Amazon, Weltbild oder Otto es ihren Kunden eher schwer machen, Ex-Kunden zu werden, bietet etwa Tchibo eine einfache Möglichkeit, das Kundenkonto zu löschen. Ähnlich durchwachsen ist das Bild bei Foren: Bei Gutefrage.net findet man schnell die Möglichkeit zum Löschen, bei Tierforum.de oder Kochrezepte.de ist diese eher versteckt oder gar nicht vorhanden.
Allerdings hat man ein Recht auf Löschung seiner Daten, wie es Paragraf 35 des Bundesdatenschutzgesetzes vorsieht. Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein, empfiehlt bei fehlender Löschmöglichkeit, sich zunächst an den Anbieter zu wenden und um Löschung der Daten zu bitten. „Das ist formlos möglich.“ Der vzbv bietet aber auch einen Musterbrief mit Fristsetzung an. In jedem Fall sollte man sich die Löschung bestätigen lassen. Auch darauf besteht ein Rechtsanspruch. „Es gibt einen Auskunftsanspruch, und der bezieht sich auch auf die Löschung der Daten“, erläutert Weichert.
Wenn der Anbieter nicht reagiert oder sich gegen Konten- und Datenlöschungen sperrt, können Weichert und seine Kollegen weiterhelfen. „Dann sollte man sich an die Datenschutzbehörde des jeweiligen Landes wenden“, rät der Beauftragte.
Etwas schwieriger wird es, wenn das Unternehmen seinen Sitz nicht in Deutschland hat. Das gilt natürlich vor allem für die großen US-Anbieter wie Google, Microsoft, Facebook & Co. Die haben zwar meist auch eine Niederlassung in Deutschland. Diese lehnten es aber ab, sich mit datenschutzrechtlichen Einwänden zu beschäftigen, erklärt Experte Glatzner. Es handele sich bei der Niederlassung nicht um die „datenverarbeitende Stelle“, werde dann als Argument genannt.
Grundsätzlich gilt das Recht auf Löschung von Daten in der gesamten Europäischen Union, erklärt Glatzner. Man könne sich also etwa bei Facebook-Problemen an den irischen Datenschutzbeauftragten wenden, weil das Netzwerk seine Europa-Zentrale in Irland hat. Dieser sei aber „nicht besonders durchsetzungsstark oder durchsetzungswillig“.
Einig sind sich alle Experten darin, dass bei einigen Anbietern das Löschen der Daten wahrscheinlich nicht endgültig ist: „Es wird in vielen Fällen gar keine komplette Datenlöschung geben“, erklärt IT-Fachanwalt Sören Siebert aus Berlin: „Google und Facebook werden keine Daten löschen.“ Oft werde einfach nur der Account-Zugang gesperrt, die Daten lägen aber nach wie vor auf den Servern.
Vor der Anmeldung hat man meist keine Möglichkeit zu erkennen, wie leicht oder schwer ein späteres Löschen des Kontos wird. „Häufig merkt man erst, wie die Möglichkeiten sind, wenn man angemeldet ist“, sagt Glatzner. Er rät, zumindest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich zu lesen.
Einen guten Überblick vor allem über internationale Dienste liefert die Seite Justdelete.me. Dort sind die Anbieter nach Löschfreudigkeit farblich markiert: Von grün (leicht zu löschen) über gelb (mittel) und rot (schwer) bis schwarz (unmöglich). Dort erfährt man auch, wie man ein Konto loswird - inklusive Link zur Löschseite des jeweiligen Anbieters, sofern diese Möglichkeit vorhanden ist. Hier kann man sich natürlich auch vor der Anmeldung in Sachen Löschen schlau machen, sagt Glatzner. „Dann kann ich mir überlegen, ob das ein Unternehmen ist, bei dem ich einen Account anlegen möchte.“