Mitarbeiter von Bewertungsportal verweigert Daten - Beugehaft

Duisburg (dpa) - Einem Mitarbeiter eines Internet-Bewertungsportals für Kliniken droht Beugehaft, weil er Daten eines Nutzers nicht herausgeben will. Der Duisburger selbst sieht sich als Redakteur.

Er habe das Recht, die Zeugenaussage zu verweigern, um seine Quellen zu schützen, sagte er der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag. In dem Bewertungsportal können angemeldete Nutzer unter Alias-Namen Kliniken bewerten. Wegen übler Nachrede war eine Therapeutin aus Hamm gegen den Beitrag eines unbekannten Nutzers gerichtlich vorgegangen, durch den sie sich verunglimpft fühlt.

Weil der zuständige Mitarbeiter den Namen des Unbekannten nicht preisgibt, verhängte das Amtsgericht Duisburg nun fünf Tage Beugehaft, so ein Sprecher. Der Amtsrichter vertrete den Standpunkt, das Einstellen fremder Texte sei noch keine redaktionelle Tätigkeit. Insofern gelte das Verweigerungsrecht nicht für den Mitarbeiter der Internetseite. Der 33-jährige sieht das anders: Nutzerbeiträge würden redaktionell überprüft. Er habe Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, um für Rechtssicherheit zu sorgen. Gegen die Beugehaft legte er Beschwerde beim Amtsgericht ein.