Nur selten Rückgaberecht für Apps und digitale Güter

Berlin (dpa/tmn) - Apps und andere digitale Güter wie Software und Musik können Verbraucher nach dem Kauf in der Regel nicht zurückgeben. Gründe und Ausnahmen liefert der Rechtsanwalt Thomas Nuthmann.

Im Onlinehandel gilt zwar grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Nuthmann. „Bestimmte Waren sind davon aber ausgenommen.“ Dazu gehören zum Beispiel Musikstücke und Programme auf Datenträgern: Bricht der Käufer die Versiegelung von CD- oder DVD-Hülle, muss der Händler sie nicht mehr zurücknehmen. „Da der Kunde sich den Wert des Produkts hier vielleicht schon einverleibt hat, wäre das Widerrufsrecht hier eine Benachteiligung des Händlers.“

Aus dem gleichen Grund gibt es auch bei digitalen Gütern kein Rückgaberecht, erklärt der Anwalt: Schließlich könnte der Kunde die Dateien vor der Rückgabe einfach kopieren, ohne dass es für den Verkäufer kontrollierbar wäre. „Das ist nicht ganz unumstritten, aber die vorherrschende Meinung“, erläutert Nuthmann. In Zukunft könnte sich die Rechtslage aber ändern: Die Verbraucherschutzminister haben sich am Freitag (17. Mai) auf ihrer Konferenz im hessischen Bad Nauheim für ein Rückgaberecht für digitale Güter wie Apps ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe soll nun klären, wie dies umgesetzt werden kann.

Es gibt einzelne Downloadportale, zum Beispiel für Apps, die schon jetzt ein zeitlich begrenztes Rückgaberecht anbieten. Gekaufte Programme kann der Nutzer dort zum Beispiel innerhalb von 15 Minuten zurückgeben, wenn sie auf seinem Smartphone oder Tablet zum Beispiel nicht funktionieren. „Das ist aber eine freiwillige Leistung des Händlers“, erklärt Rechtsanwalt Nuthmann.

Welche Regel gilt, lässt sich oft mit einem Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klären: Hier muss der Händler den Verbraucher darüber informieren, welche Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Kommt der Anbieter dieser Informationspflicht nicht nach, gelten die generellen Ausnahmeregelungen etwa für Software und Apps aber dennoch.