Nutzerkonto gehackt: Opfer muss Einkäufe nicht bezahlen
Bremen (dpa/tmn) - Albtraum für alle Ebay-Nutzer: Ein Krimineller shoppt sich mit dem eigenen Konto quer durchs Versteigerungsportal. Dass der eigentliche Kontobesitzer aber nicht auf dem Schaden sitzen bleibt, bestätigte jetzt ein Gericht.
Wird ein Konto bei Auktionsportalen wie Ebay gehackt, muss der Betroffene nicht für Einkäufe des Angreifers bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Bremen (Aktenzeichen: 3 U 1/12) hervor. Die Verwendung des Passworts reicht demnach nicht als Beweis dafür, dass der Kauf vom Inhaber des Kontos getätigt wurde. Im Zweifel müsse der Verkäufer nachweisen können, dass dahinter tatsächlich der Kontobesitzer steckt. Das gelte selbst dann, wenn das Opfer eines Hackers seinen Kontozugang nicht ausreichend geschützt hat.
In dem Fall hatte ein Ebay-Nutzer eine umgebaute Harley Davidson über den Onlinemarktplatz versteigert. Die Auktion endete mit einem Höchstgebot von 34 000 Euro - der vermeintliche Käufer behauptete aber nachher, sein Konto sei von jemand anderem übernommen worden. Die Klage des Verkäufers auf Schadenersatz wurde abgewiesen.