Observierungstipps: Videoüberwachung zu Hause
Hamburg (dpa/tmn) - Fische verschwinden aus dem Gartenteich und die Kratzer im Autolack werden immer zahlreicher - kein Problem: Mit Videoüberwachung daheim kommt man den Tätern auf die Spur oder sichert Beweise im Falle eines Einbruchs.
Bei der privaten Videoüberwachung sollen meist keine Reichtümer bewacht werden. Meist geht es darum, Vandalismus aufzudecken oder Einbrecher abzuschrecken und im schlimmsten Fall zu identifizieren. Moderne digitale Systeme liefern ohne großen Aufwand Videos und Fotos, die der Polizei bei Ermittlungen helfen können. Die Live-Bilder können auf Festplatte aufgezeichnet oder direkt im Internet angeschaut werden. Doch welche Kameras eignen sich für welchen Zweck am besten? Und was ist bei der privaten Überwachung rechtens und was verboten?
Webcams sind für den Observierungseinsatz eher ungeeignet - schon weil die Positionierung im Raum von der Länge des USB-Kabels abhängig ist. Die Zeitschrift „Computer-Bild“ hat Überwachungssysteme für den Hausgebrauch getestet und empfiehlt LAN/WLAN-Kameras mit eingebautem Server. „LAN-Kameras docken an einer Netzwerkbuchse des Routers an, ihre Bilder kann der Nutzer mit jedem PC im Netzwerk abrufen“, heißt es. Die kabellosen WLAN-Kameras funktionierten im Test allerdings nur in der Nähe des Routers zufriedenstellend.
Drei Kameratypen gibt es auf dem Markt. Für die Überwachung einer Wohnung eignen sich sogenannte Innenkameras mit großem Blickwinkel. Mit Außenkameras lassen sich Areale wie Gärten, Einfahrten oder Garagen beobachten; sie sollten einen guten Wetterschutz aufweisen und robust sein - schließlich müssen sie bei Wind und Wetter ihren Dienst verrichten. Die Schutzklasse IP65 ist dem Test zufolge für den Heimgebrauch ausreichend. Wem statische Bilder nicht reichen, muss sich eine wesentlich teurere PTZ-Kamera zulegen. PTZ steht für Pan Tilt Zoom, das Objektiv lässt sich also frei neigen, schwenken und zoomen.
Und wer schleicht nachts durch meinen Garten? Ein Nachtsicht-Modus bringt Licht ins Dunkel. Geräte in der Preisklasse bis 500 Euro setzen auf Infrarottechnik, die Objekte vor der Kamera aufhellt. Im Test waren auf solchen Infrarot-Nachtbildern aber nur Elemente in nächster Nähe nur Kamera deutlich erkennbar.
Mit entscheidend für die Bildqualität ist die Auflösung. Die meisten billigeren Geräte liefern nur VGA-Videos (0,3 Megapixel). Für mehr Geld gibt es auch meist mehr Pixel: Mit 1,3 oder gar 2 Megapixeln aufgelöste Bilder bieten schon deutlich mehr Details. Wer tiefer in die Tasche greift, bekommt in der Preisklasse ab 500 Euro auch Full-HD-Bilder (1920 mal 1080 Pixel). Im Test erreichten Kameras um 100 Euro nur eine „mangelhafte“ Bildqualität. Ab rund 150 Euro gab es „ausreichende“ Ergebnisse, wer Bilder in „befriedigender“ Qualität will, muss 300 Euro und mehr investieren.
Bei der Installation sollte man bedenken, dass die Kameras auch Strom benötigen. Ist keine Steckdose in der Nähe, muss ein Kabel gelegt werden. Einigen LAN-Kameras genügt aber auch der Strom aus dem Netzwerkkabel. Die Geräte verfügen mitunter auch über eine Bewegungserkennung: Tut sich etwas, wird zum Beispiel eine Mail mit angehängtem Standbild oder Video per E-Mail verschickt.
Rechtlich kennt die Überwachung allerdings Grenzen - auch auf dem eigenen Grundstück. „Erfolgt die Videoüberwachung ausschließlich in den eigenen Wänden beziehungsweise auf dem eigenen Grundstück, ohne Nachbarn oder öffentliche Flächen mit zu erfassen, so gelten die persönlichkeitsrechtlichen Regeln des Zivilrechts“, erklärt, Thilo Weichert, Landesbeauftrager für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Hier bedarf es allerdings des Einverständnisses der sonstigen Mitbewohnenden, wenn diese durch die Überwachung betroffen sind oder sein können.
Bei der Erfassung von öffentlich zugänglichen Räumen gilt Paragraf 6b des Bundesdatenschutzgesetzes. Demnach darf eine private Überwachung öffentlich zugänglicher Räume wie Straßen und Bürgersteige nur erfolgen, wenn ein berechtigtes Ziel wie die Durchsetzung des Hausrechtes oder die Wahrung von Sicherheitsinteressen vorliegt. An solchen Orten ist ein für jeden sichtbarer Hinweis auf die Überwachung anzubringen. Tabu sind jedoch fremde Grundstücke: „Richtet sich die Videoüberwachung auf Nachbargrundstücke, so ist dies wegen der Beeinträchtigung der Rechte der Nachbarn grundsätzlich unzulässig“, erklärt Weichert.
Doch was tun, wenn die Kamera tatsächlich etwas Verdächtiges aufzeichnet? „Setzen Sie sich zuerst mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung“, rät Frank Jesse von der Technischen Kriminalprävention des Landeskriminalamts Baden-Württemberg. „Die Kollegen werden jeweils fallbezogen entscheiden und können weiterhelfen.“ Das Format des Videomaterials spiele in der Regel keine Rolle, wichtig für die Sichtung auf der Dienststelle sei aber eine genaue Angaben von Ort und Zeit des Geschehens.