Onlineshopping: Sicher per Kleinanzeige verkaufen
Leipzig (dpa/tmn) - Gebrauchte Dinge per Kleinanzeige im Netz zu kaufen, soll einfach und schnell gehen. Meist treffen sich Käufer und Verkäufer für die Übergabe, an Betrug denkt kaum jemand.
Im Falle eines Mannes aus Leipzig wäre das beinahe schief gegangen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) berichtet. Er wollte ein Notebook verkaufen, es meldete sich ein Käufer aus England - der einen höheren Preis zahlen wollte. Man wurde sich einig, es folgte eine vermeintliche Mail einer Scotia-Bank, die besagte, Geld sei auf dem Weg und würde ausbezahlt, wenn das Paket mit dem Notebook eingetroffen sei.
Natürlich existierte der vermeintliche Käufer nicht, die Bank-E-Mail war ebenfalls gefälscht - eine bekannte Masche im Netz, die nun laut VZS auch immer häufiger bei hochwertigeren Verkäufen über Kleinanzeigen gebraucht wird. „Mit betrügerischen Anzeigen rechnet dort kaum einer, so dass Betrüger hier ein besonders leichtes Spiel haben“, sagt Katja Henschler von der VZS. Wer einige Sicherheitsregeln befolgt, kann sich vor solchen Betrügereien schützen:
Direkter Kontakt: Antwortet der Käufer oder Verkäufer auf direkte Kontaktaufnahme in sehr schlechtem Deutsch, das an Onlineübersetzungen erinnert, sollte man nicht mehr reagieren, rät etwa Ebay für sein Kleinanzeigenportal. Auch die VZS warnt vor Interessenten aus dem Ausland. Auch wenn ein Käufer oder Verkäufer persönlichen Kontakt ausschließt, sollte man misstrauisch werden.
Persönliche Übergabe: Der Sinn von Kleinanzeigen sind lokale Geschäfte. Wer beispielsweise Elektronikartikel über Kleinanzeigen kauft, kann sich nur bei einer persönlichen Übergabe von der Funktionstüchtigkeit der Ware überzeugen. Können Verkäufer keine Rechnungen für die Ware vorlegen, sollte man besser nicht zugreifen.
Preise: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das meistens auch nicht. Ist der Preis deutlich niedriger als bei vergleichbaren Angeboten, lieber nicht kaufen.
Bezahlung: Barzahlung bei Übergabe ist eine gute Lösung für Kleinanzeigengeschäfte. Bei größeren Beträgen sollte eine Begleitperson mitgehen. Verkäufer sollten bei Zahlung per Überweisung vor Zahlungseingang keine Waren versenden, Käufer Geld besser nicht ins Ausland überweisen. Von Geldüberweisungsdiensten, Bezahlkarten oder dem Geldversand per Post raten Experten dringend ab. Bei Problemen ist es nämlich später nur schwer möglich, die Identität des Empfängers zu ermitteln oder das Geld zurückzufordern.