Open Data: Mehr Initiative von Behörden gefordert
Potsdam (dpa) - Deutschland hat noch deutlichen Nachholbedarf bei der Bereitstellung von Daten der Verwaltung - mit dieser Kritik ist die Brandenburger Datenschutzbeauftragte nicht allein. Ein Expertensymposium in Potsdam zeigt positive Beispiele in anderen Ländern.
Die öffentliche Verwaltung sollte beim Recht auf Akteneinsicht von sich aus mehr Initiative zeigen. „Die Verwaltungen sollten nicht warten, bis Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, sondern Informationen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, von sich aus im Internet bereitstellen“, sagte die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge in Potsdam. Die Möglichkeiten von Open Data seien noch viel zu wenig genutzt.
Ein internationaler Vergleich zeige, dass es hierzulande noch deutlichen Nachholbedarf gebe. Die Landesbeauftragte hatte Experten aus Mittel- und Osteuropa zu einem Internationalen Symposium nach Potsdam geladen. In Kroatien werde Open Data als Instrument für den Dialog zwischen Staat und den Bürgern genutzt. In der Slowakei werden zum Beispiel Verträge zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen weitgehend im Internet veröffentlicht - was dort ein wichtiges Instrument gegen Korruption darstellt.
In Deutschland wird die Einsichtnahme in solche Verträge je nach Bundesland nach unterschiedlichen gesetzlichen Regeln gewährt. Dabei gebe es aber oft zu viele Ausnahmeregelungen, sagte Hartge. So nehme zum Beispiel das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz in Brandenburg sämtliche unternehmensbezogenen Daten, die nicht allgemein bekannt sind, vom Informationszugang aus. Ein angemessener Schutz solcher Betriebsgeheimnisse würde jedoch vollkommen genügen, um Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen.
In den einzelnen Bundesländern sei die Praxis derzeit noch sehr uneinheitlich, wie die Möglichkeiten großer digitaler Datenbestände genutzt würden. Niedersachsen und Baden-Württemberg hätten bislang noch gar kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz. „Wir haben auch in Brandenburg noch keine wirkliche Open-Data-Strategie.“
Für viele Kommunen sind die potenziellen Kosten eine große Unbekannte, sagte sie. Das Beispiel Österreich zeige aber, dass auch die Mitarbeiter der Behörden in ihrer Arbeit profitierten, wenn alle Daten öffentlich zugänglich seien.
Verwaltungen seien nicht verpflichtet, Informationen aus eigener Initiative heraus im Internet zu veröffentlichen. Das sollte mit der Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes nun nachgeholt werden, forderte Hartge.
Für den Zugang und die Nutzung fordert Hartge einheitliche Regelungen - unabhängig davon, ob die öffentlichen Daten klassisch oder kommerziell genutzt werden. Nur so könne das gesellschaftliche und wirtschaftliche Potenzial sinnvoll ausgeschöpft werden.