Das bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Im August 2014 hatte das Verwaltungsgericht Berlin bereits in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Angebote gegen geltendes Recht verstießen.
Das Verbot mit sofortiger Wirkung sei rechtens gewesen, da das US-Unternehmen über seine in Amsterdam ansässige Tochterfirma eine gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr betreibe, hieß es in der Begründung des OVG.
Damit verstoße Uber gegen zahlreiche Bestimmungen des Personenbeförderungsrechts. Uber hatte damals argumentiert, dass das Verbot gegen europäisches Recht verstoße. Das sei nicht der Fall, so das OVG Berlin-Brandenburg. Der Beschluss, der bereits am 10. April erging, ist unanfechtbar.