Personalausweis: Nur empfohlene Lesegeräte nutzen
Berlin (dpa/tmn) - Der elektronische Personalausweis ist nicht nur kleiner als sein Vorgänger. Mit ihm kann man sich auch online ausweisen - sofern die richtige Technik eingesetzt wird.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät allerdings dazu, den Ausweis nur in Kartenlesegeräten zu nutzen, die von der Behörde geprüft worden sind. Solche geprüften Geräte nach der Technischen Richtlinie TR-03119 erkennt man am BSI-Siegel mit der Aufschrift „BSI TR-03119“. Hinzu kommen noch die achtstellige Nummer des Prüfzertifikats und ein deutlich sichtbarer Bundesadler.
Grundsätzlich haben Anwender drei Lesegerät-Ausführungen zur Auswahl: Basisleser, Standardleser und Komfortleser. Alle unterstützen die Online-Ausweisfunktion. Allerdings verfügt der Basisleser über keine eigene Tastatur. Sicherheitscodes werden über eine Bildschirmtastatur oder die Tastatur des Computers eingegeben. Ist der Rechner mit Schadsoftware infiziert, könnten sie mitgelesen werden. Standardleser haben ein eigenes Tastenfeld, was diese Gefahr weitgehend ausräumt.
Am sichersten ist laut BSI der Komfortleser. Geräte mit dieser Bezeichnung haben nicht nur eine eigene Tastatur, sondern auch ein eigenes Display und einen Sicherheitschip im Lesegerät. Außerdem unterstützen sie die elektronische Unterschriftsfunktion mit einer kontaktlosen Chipkarte. Die Lesegeräte kosten, je nach Ausstattung, zwischen rund 25 und 120 Euro. Es gibt auch drahtlose Modelle mit Bluetooth-Funkübertragung.
Auf der Webseite „Personalausweisportal.de“ des Bundesministeriums des Inneren gibt es für Interessenten eine Liste mit Hinweisen zu geeigneten Lesegeräten mit BSI-Siegel.