Pillen per Ferndiagnose: Online-Ärzte in der Kritik
Berlin (dpa) - Medikamente per Mausklick beunruhigen Ärzte und Politiker. Besonders auf die britische Online-Praxis DrEd haben es Kritiker abgesehen.
Tausendfach besuchen hier auch Patienten in Deutschland eine Fernsprechstunde und lassen sich Arzneimittel verordnen - etwa Mittel gegen Erektionsstörungen, die Pille danach oder Blutdrucksenker. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery und Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) warnen vor Risiken.
„Uns ist aufgefallen, dass sich hier ein expansives Geschäftsmodell entwickelt hat“, sagt Singhammer. Laut DrEd haben seit dem Start des deutschsprachigen Angebots Ende 2011 mehr als 15 000 Patienten die Sprechstunden besucht. Zwei deutsche Mediziner und ein britischer Arzt kümmern sich um die Patienten. Männer- und Frauengesundheit, Sexualgesundheit, Medikamente zur Malariavorbeugung und Folgerezepte bei Bluthochdruck oder Asthma sind die Schwerpunkte.
Müssen Ärzte Patienten von Angesicht zu Angesicht sehen, um ordentlich zu helfen? „Diagnose und Behandlung allein über das Internet können nicht im Interesse des Patienten sein“, mahnt Montgomery. DrEd-Sprecher Jens Apermann versichert hingegen, Ferndiagnosen folgten strikt den Regeln ärztlicher Praxis und würden nur für wenige Bereiche angeboten. Patienten müssten Fragebögen ausfüllen. Vor allem bei Geschlechtskrankheiten sinke sogar die Gefahr unbehandelter Leiden. Der Gang in die Praxis sei Patienten oft peinlich.
Gerade für die Pille danach dürfe es keine scheinbar einfachen Lösungen geben, hält Montgomery entgegen. Frauen wüssten oft nicht, ob und wie sie die Pille einnehmen sollten. „Bestimmte Präparate haben wegen ihrer hohen Dosis erhebliche Nebenwirkungen, wie Kopfschmerzen, Erbrechen, Übelkeit oder auch eine erhöhte Thrombosegefahr.“
Singhammer warnt grundsätzlich: Durch solche Online-Angebote werde der Schutz der Patienten ausgehöhlt. „Das bringt das Risiko von Fehldiagnosen mit sich.“ In Deutschland sind Fernbehandlungen verboten. Ärztliche Beratung und Betreuung gehe zurück, wenn sich noch mehr Versicherte an Portale wie DrEd wendeten, sagt Singhammer. Und nicht zuletzt leide die kleinräumige Struktur der Apotheken in Deutschland. Denn DrEd sendet seine Rezepte an den Patienten - oder direkt an eine deutsche Versandapotheke.
„Die Bundesregierung ist aufgefordert, deutsches Recht so durchzusetzen, dass es nicht unterlaufen werden kann“, fordert Singhammer. Im Bundesgesundheitsministerium werden die entsprechenden Rechtsfragen derzeit überprüft, wie aus einer aktuellen Stellungnahme hervorgeht. „Im konkreten Fall entspricht die Verschreibung wegen des fehlenden Patientenkontakts nicht dem (deutschen) ärztlichen Berufsrecht“, schreibt das Ministerium darin.
In Großbritannien sind Ferndiagnosen mit Verschreiben von Rezepten hingegen sehr wohl zulässig. „Es liegt daher eine Kollision zwischen deutschem und britischen Recht vor.“ Allerdings: Nach einer EU-Richtlinie zur Mobilität der Patienten müssten Verschreibungen anderer EU-Länder in Deutschland anerkannt werden. Bis Oktober muss die Richtlinie umgesetzt werden.
Hinter dem Streit stecken unterschiedliche Ansichten zur digitalen Medizin. Die Bundesärztekammer unterstütze zwar die Erprobung und den Einsatz telemedizinischer Methoden, sagt Montgomery. „Dabei muss Telemedizin aber der Patientenversorgung dienen und nicht der Erschließung neuer Absatzmärkte für die Industrie.“ DrEd-Sprecher Apermann betont, England sei Deutschland bei der Telemedizin um Jahre voraus. Die hiesigen Standesorganisationen der Mediziner seien noch nicht so weit, ihre Berufsordnungen veränderten Patientenwünschen anzupassen: „Die deutschen Ärzte trauen sich das, was wir machen, nicht zu.“