Pizza via Smartphone - Essen bestellen mit Apps
Berlin (dpa/tmn) - Döner, Pizza oder Sushi kann man heute auch per App bestellen. Das funktioniert in der Regel ähnlich gut wie per Netz oder Telefon. Um bei Problemen mit der Lieferung auf der sicheren Seite zu sein, sollte man aber ein paar Regeln beachten.
Mal eben zum Telefonhörer greifen und beim Restaurant um die Ecke ein Essen bestellen: Vor allem in der Stadt ist das für viele Verbraucher längst völlig normal. Immer mehr Kunden lassen sich das Essen inzwischen auch über eine App kommen.
Das hat vor allem den Vorteil, dass Hungrige ihr Essen schon unterwegs ordern können, etwa auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Wer den richtigen Moment erwischt, trifft den Pizzaboten so direkt vor der Haustür. In geselliger Runde ist ein Smartphone oder Tablet außerdem schneller griff- und einsatzbereit als der PC.
Diese Vorteile ziehen offenbar immer mehr Nutzer an. Mehr als 500 000 User haben zum Beispiel nach den Angaben bei Google Play die Android-Versionen der Apps von Pizza.de und Lieferheld heruntergeladen, mehr als 100 000 waren es bei den Konkurrenten Lieferando (für iOS, für Android, für Windows Phone), Bringbutler und Lieferservice (für iOS, für Android, für Windows Phone). Alle Apps sind kostenlos erhältlich.
Unterschiedlich hoch sind die Hürden für den Einstieg: Bei Lieferando muss sich der Nutzer zum Beispiel vor der ersten Bestellung erst auf der Website registrieren. Bei Pizza.de reicht es dagegen, während des Bestellvorgangs die Adresse einzutragen. Große Unterschiede gibt es auch beim benötigten Speicherplatz: Die App von Pizza.de ist 1,5 Megabyte groß, während die Lieferheld-App satte 19 Megabyte schluckt.
Allerdings sind mit dem Service der Apps offenbar nicht alle Kunden zufrieden, wie ein kurzer Blick in die Kommentare bei Google Play und im App Store sowie in Diskussionen in einschlägigen Foren zeigt. Klagen kommen zum Beispiel, weil Bestellungen erst nach Stunden geliefert wurden.
Benedikt Wolbeck vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband rät in diesem Fall, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der App-Anbieter zu werfen. Da wird es allerdings juristisch komplex, erklärt Rechtsanwältin Edith Kindermann: „Die AGB auf den Online-Plattformen betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen ihnen selbst und den Nutzern“, sagt sie.
So steht etwa bei Lieferheld, dass das Unternehmen keine Gewähr für die Quantität und Qualität des gelieferten Essens übernehmen könne. Lieferando weist darauf hin, dass die AGB des Restaurants mitgeschickt werden, wenn die Bestellung bestätigt wird. In diese AGB muss man schauen und prüfen, ob Angaben zum Fall einer verspäteten Lieferung gemacht wurden.
Im Streitfall hilft außerdem, wenn sich der Kunde auf konkrete Versprechen berufen kann. Beim Bestellvorgang sollten Verbraucher also stets die Option „Lieferung um x Uhr“ wählen, nicht „Lieferung so schnell wie möglich“. Kommt das Essen dann nicht, sollte man dem Restaurant eine konkrete Frist setzen. Danach könne der Nutzer vom Vertrag zurücktreten, sagt Kindermann. Theoretisch könnten Verbraucher den Preis für das Essen nach zu viel Wartezeit auch mindern. Welche Regeln dabei gelten, ist aber unklar.
So lange müssen Hungrige hoffentlich nicht warten, wenn sie ganz traditionell ins Restaurant gehen, statt zu Hause auf die Pizza zu warten. Auch dafür gibt es inzwischen Apps wie Bookatable (für iOS und für Android) oder Opentable, mit denen der Nutzer einen Tisch bestellen kann. „Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese Reservierungssysteme funktionieren“, sagt Wolbeck vom Hotel- und Gaststättenverband. Voraussetzung ist, dass die Restaurants auch an dem Online-Reservierungssystem teilnehmen. Außerhalb von Städten tun das aber nur wenige, sagt der Experte.