Preislisten bei Vertragsabschluss speichern
Hannover (dpa/tmn) - Beim Abschluss eines Telekommunikations- oder Internet-Vertrages sollten Verbraucher die Preisliste abspeichern oder ausdrucken. Denn diese werden auf den Webseiten der Anbieter regelmäßig aktualisiert.
Manche Provider bieten auf ihren Internetseiten nur die aktuellste Version der Preisliste an, die für ältere Verträge oft nicht mehr gilt, warnt die Zeitschrift „c't. Für den Verbraucher sei dieser Unterschied nur schwer oder gar nicht zu erkennen. Selbst nach einem Log-in könnten sich Verbraucher nicht sicher sein, die für sie geltende Preisliste präsentiert zu bekommen.
Gerade beim mobilen Surfen können die Differenzen zwischen den über die Jahre geänderten Preislisten beträchtlich sein: In einem Fall war ein Kunde davon ausgegangen, für 19 Cent pro Megabyte mobil zu surfen, berichtet die Zeitschrift. Mit seinem Vertrag von 2007 hätte der Verbraucher aber tatsächlich das Hundertfache bezahlen müssen, nämlich 19 Cent für 10 Kilobyte. Besonders irritierend: Der Provider hatte dem Nutzer die falschen Preise im Kundenbereich nach einer Anmeldung mit den Nutzerdaten angezeigt.