Rot-Grün in Niedersachsen lehnt Leistungsschutzrecht ab

Hannover (dpa) - Die künftige rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen will Presseverlagen kein neues Schutzrecht einräumen. In der Koalitionsvereinbarung sprachen sich SPD und Grüne für ein „faireres und zeitgemäßes Urheberrecht“ aus, das bildungs- und wissenschaftsfreundlich sein solle.

„Ein eigenständiges Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das bereits kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich schützt, ist überflüssig“, heißt es in dem 96-Seiten-Dokument.

Im Bund mach sich die schwarz-gelbe Koalition für ein Gesetz stark, mit der die Nutzung von Presseartikeln durch Suchmaschinen wie Google oder Bing sowie durch spezielle News-Ausschnittsdienste reguliert werden soll. Der Gesetzesentwurf wird derzeit in den Fachausschüssen des Bundestags beraten. Mit dem neuen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat nach dem Sieg von Rot-Grün in Niedersachsen wird es Union und FDP schwerer fallen, das Leistungsschutzrecht in der ursprünglich geplanten Form umzusetzen.

Die rot-grüne Koalition in Hannover will bei Straftaten im Internet den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ verfolgen. „Warnhinweismodelle im Internet, flächen-deckende Überwachung der Netzkommunikation, Netzsperren oder Internetzugangssperren werden als unwirksame und tief in die Grundrechte eingreifende Symbolpolitik abgelehnt“, heißt es in dem Koalitionsvertrag.

Niedersachsen werde die Initiative der Länder Hamburg und Berlin sowie des Bundestages unterstützen, das Haftungsrisiko für Betreiber eines drahtlosen Internetzugangs (WLAN) zu beschränken, damit beispielsweise Restaurantbesitzer nicht für einen Missbrauch des WLAN-Hotspots durch ihre Gäste unbeschränkt verantwortlich gemacht werden können. Auf Ablehnung in Hannover stößt „die derzeit diskutierten Varianten der Vorratsdatenspeicherung“. Die Koalition halte „dieses Verfahren für einen hochproblematischen Eingriff in die Grundrechte. Auch die heimliche Onlinedurchsuchung von Computern wird als massiver Eingriff in die Grundrechte abgelehnt.“

In Niedersachsen werde man eine „umfassende Open-Data-Strategie mit einem modernen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorlegen“. Es soll staatliche Stellen verpflichten, alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen.

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