Dabei stießen sie auf eine neue Version des Trojaners, wie der Kaspersky-Experte Tillmann Werner in einem Blogbeitrag mitteilte. Diese Form des Staatstrojaners unterstützt demnach nicht nur die gängige 32-Bit-Ausführung von Windows, sondern auch das neuere 64-Bit-System. Außerdem sei die Liste der Programme, die Ermittler auf dem Rechner von verdächtigen Personen überwachen wollen, mit 15 Anwendungen länger als bisher.
Überwacht werden demnach neben dem Datei-Manager von Windows, dem Browser Firefox und und Telefon-Software Skype auch weitere Anwendungen fürs Telefonieren im Internet (Voice over IP) sowie Chat-Programme. Die Spähsoftware besteht aus fünf Dateien, die in einem Installationsprogramm enthalten sind, das eine weitere Sicherheitssoftwarefirma, F-Secure, gefunden hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Überwachung von Computern enge rechtliche Grenzen gesetzt. Die Online-Durchsuchung eines Rechners ist nach einem Urteil aus dem Jahr 2008 nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig. Für das Abhören von Internet-Telefonaten gelten aber die weniger strengen Regeln der tausendfach praktizierten Telefonüberwachung - solange es allein dabei bleibt.