Stichwort: Acta-Abkommen
Berlin (dpa) - Der internationale Handelspakt Acta soll Urheberrechte weltweit durchsetzen. Das Abkommen gegen Produkt- Piraterie ergänzt das Trips-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO).
Acta steht für Anti-counterfeiting Trade Agreement (Anti-Fälschungs-Handelsabkommen).
Der Vertrag geht auf eine Initiative der USA und Japans von 2006 zurück. Kritiker befürchten eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Viele Nutzer haben zum Beispiel die Sorge, dass sie nicht mehr so leicht Filme oder Musik aus dem Internet herunterladen können, dass ihre Daten dabei an Dritte weitergegeben werden oder dass sie saftige Strafen zahlen müssen. Zehntausende Menschen hatten Mitte Februar allein in Deutschland gegen das Abkommen demonstriert.
Das fertige Vertragswerk wurde bis Januar von der EU und zehn weiteren Staaten unterzeichnet. Die Verhandlungen von 2008 bis 2010 sollen jedoch unter dem Druck von Interessengruppen, insbesondere der Film- und Musikindustrie in den USA gestanden haben.
Unter dem Eindruck der Proteste setzten Polen, Tschechien und Lettland die Ratifizierung von Acta aus. Auch Deutschland zog die bereits erteilte Weisung zur Unterzeichnung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück. Ende Februar kündigte die EU-Kommission an, das Abkommen juristisch überprüfen zu lassen.