Streaming: Bunte Bilder in der Grauzone
Berlin (dpa/tmn) - Filme und Videos aus dem Netz direkt im Browser schauen - das ist unkompliziert und populär, hat aber einen Haken. Teilweise weiß der Nutzer nicht, ob das Material auf der Streaming-Seite legal oder illegal angeboten wird.
Denn so bekannt und offensichtlich rechtswidrig wie Kino.to sind die wenigsten Streaming-Quellen. Doch ob Streaming überhaupt Urheberrechte verletzen kann, ist umstritten. „Es gibt noch keine höchstrichterliche Klärung“, erklärt Thorsten Feldmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Berlin. „Man kann derzeit beide Meinungen vertreten.“
Die Frage ist, ob das Streaming schlicht einen sogenannten Werkgenuss darstellt, weil die dabei technisch stattfindenden Vervielfältigungshandlungen nur flüchtig sind. „Außerdem könnte die temporäre Vervielfältigung im Arbeitsspeicher des Rechners durch das Recht auf Privatkopie gedeckt sein“, sagt Feldmann. Das sei aber nicht der Fall, wenn die Rechtswidrigkeit des gestreamten Materials für den Nutzer offensichtlich ist, schränkt der Anwalt ein. Bei Kino.to sei das wohl der Fall gewesen, bei anderen Angeboten müsse man dies vielleicht anders beurteilen.
„Meiner Meinung nach sollte man sich als bloßer Zuschauer nicht allzu viele Sorgen machen, zumal es technisch schwieriger ist, einen Streamer als einen Up- oder Downloader zu ermitteln“, sagt der Experte. Abmahnungen wegen Streamings hätten nach Feldmanns juristischer Überzeugung vor Gericht am Ende wahrscheinlich keinen Bestand: „Ich kann mir vorstellen, dass dagegenhalten etwas bringt.“ Schließlich seien selbst auf Portalen wie YouTube viele Inhalte urheberrechtswidrig eingestellt, nennt der Anwalt ein Beispiel. „Aber will man wirklich alle YouTube-Nutzer kriminalisieren?“