Streit um Privatsender-Videoplattform
Düsseldorf (dpa) - Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien (LfM) hat die Abmahnung des von RTL und Pro Sieben/Sat.1 geplanten Online-Videoportals durch das Bundeskartellamt kritisiert.
Dessen Bewertung tangiere erheblich den Wettbewerb im dualen Rundfunksystem, sagte LfM-Direktor Jürgen Brautmeier am Freitag in Düsseldorf laut einer Mitteilung.
Die Wettbewerbsbehörde hatte am Vortag kartellrechtliche Bedenken gegen die Videoplattform geäußert. Mit der Plattform der Konkurrenten werde ein marktbeherrschendes Duopol der beiden privaten Sendergruppen auf dem Fernsehwerbemarkt verstärkt, so die Begründung des Kartellamtes.
Die LfM hält dem entgegen, dass ARD und ZDF ebenfalls große Plattformen als sogenannte Mediatheken im Netz betreiben. Aus Sicht der Nutzer wäre eine gemeinsame Plattform der Privaten, auf der man verpasste Sendungen nachträglich sehen könne, ein „nützlicher und begrüßenswerter Service“, meinte Medienaufseher Brautmeier. „Bleibt es bei der Ablehnung durch das Kartellamt, dann spielt die Entscheidung Hulu und auch Google in die Hände.“
Nach den Plänen von RTL und Pro Sieben/Sat.1 soll ein kostenloses, werbefinanziertes Portal für Shows und Serien entstehen - nach dem Vorbild des amerikanischen Anbieters Hulu. Das Bundeskartellamt will bis zum 21. März über die Pläne entscheiden. Bis zum 10. März können die Sender noch eine Stellungnahme abgeben.