Telekom entdrosselt „Flatrates“

Berlin (dpa) - Wo Flatrate draufsteht, soll auch Flatrate drin sein: Die Deutsche Telekom verzichtet im Festnetz-Internet auf eine Drosselung bei Tarifen mit dieser Bezeichnung. Allerdings soll es künftig neue Tarife geben, die eine Obergrenze beim Datenvolumen vorsehen.

Das kündigte Telekom-Deutschlandchef Niek Jan van Damme an. Das solle die Tarife transparenter für Kunden machen, sagte er. „Deswegen werden wir ab heute nur noch da mit dem Begriff Flatrate werben, wo auch eine Flatrate drinsteckt“, sagte er.

Die Telekom reagierte damit auf ein Urteil des Kölner Landgerichts. Das Gericht hatte dem Konzern verboten, das Übertragungstempo bei „Flatrate“-DSL-Tarifen ab einem bestimmten Datenvolumen zu drosseln. Bei einer „Flatrate“ erwarteten Kunden einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechneten nicht mit Einschränkungen, urteilte das Gericht. Die Telekom wird nicht in Berufung gehen.

Kunden mit Festnetz-Internettarifen mit dem Namen „Flatrate“ sollen künftig unbegrenzt surfen können, kündigte van Damme an. „Es wird in Zukunft weiterhin Flatrates geben.“ Die Telekom habe nicht mit den heftigen Reaktionen auf ihre Pläne gerechnet. Klauseln zur Drosselung bei bereits abgeschlossenen Tarifen werden gestrichen.

„Das ist kein Geschenk der Telekom, sondern das ist die Konsequenz des Urteils“, sagte Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherschützer hatten gegen die Drosselung geklagt. Die Ankündigung der Telekom schaffe Transparenz, sagte er. „Wenn man eine Flatrate bucht, kann man sicher sein, dass man die auch bekommt.“

Bei den neuen Volumentarifen ließ die Telekom viele Details offen. Sie sollen günstiger sein als Flatrates mit unbegrenztem Surfvolumen, kündigte van Damme an. Telekom-Marketingchef Michael Hagspihl nannte fünf bis zehn Euro Preisunterschied als „Indikator“. Wie viel die Tarife kosten und wann genau sie eingeführt werden sollen, teilte die Telekom nicht mit. Van Damme sagte lediglich, er rechne in den nächsten zwölf Monaten nicht mit einem Start der Volumentarife. Ursprünglich war das Jahr 2016 genannt worden.

Wie viel Datenvolumen dabei inklusive sein soll und wie stark die Nutzer danach abgebremst werden sollen, blieb ebenfalls unklar. Vor dem Gerichtsurteil hatte die Telekom eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auf 2 Megabit pro Sekunde vorgesehen. Diese Zahl nannte van Damme auch für die künftigen Volumentarife, schränkte jedoch ein, „das ist unsere heutige Sicht, aber wir sind noch nicht in 2016“. Später fügte er hinzu, dass die Tarife auch vor 2016 umgestellt werden könnten, wenn das technisch möglich sei.

Die Telekom wollte mit der Tariferhöhung auch die Kosten für den Ausbau von schnellen Breitband-Internetverbindungen wieder hereinholen. Sie investiert Milliarden in die Netze.